Jinap
Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn ist am 14.02.17 auf die Welt gekommen, ich bin jetzt für 2 Jahre in Elternzeit. Mein Mann hat sich auch für Elternzeit entschieden und zwar auch für Elterngeld plus. Dabei hat er vorerst die ersenten 2 LM beantragt und zwar im 1 LM ist er voll zu Hause gewesen, nun ist er in TZ (30 Stunden/Woche). Nun meine Frage: Wie wird es gerechnet mit den Stunden, wenn die 1. und letzte Woche des Elternzeit-Monats nicht volständig ist (also in unserem Fall gehts an einem Dienstag los un härt an einem Donnerstag auf). Wir sind verunsichert, wie es verrechnet wird, da mein Mann in der letzten Woche einen offiziellen Urlaub beantragt hat... Viellen Dank für Ihre Antwort. Andrea P.
Hallo, die Frage verstehe ich nicht so ganz. Elterngeld und Elternzeit wird entsprechend dem Tag des Monats genommen, in dem das Kind geboren ist. Wenn das mitten in der Woche ist, muss der Arbeitgeber die restlichen Tage ganz normal bezahlen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Kann mir nicht vorstellen, dass ihr beide gleichzeitig in Elternzeit gehen könnt. Zumindest nicht gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Mitglied inaktiv
Wochentage sind egal, das wird dann entsprechend umgerechnet. Wichtig ist das es Lebensmonate sind. Also vom 17. eines Monats bis zum 16ten des darauf folgenden. Ihr könnt beide gleichzeitig Elterngeld beziehen, aber ihr habt nur beide zusammen 14 Monate bei vollem Bezug. Dabei werden die ersten beiden bei dir voll abgezogen. Streckt ihr die Monate habt ihr zwar bis zu 28 Monate, aber eben dann immer nur das halbe Elterngeld. Das passt aber nur dann !!! wenn ihr nach einander Elterngeld bezieht. Wenn ihr beide gleichzeitig Elterngeld bezieht, dann verbraucht ihr pro Monat 2 Elterngeldmonate. Selbst mit Streckung wärt ihr also spätestens dann mit dem EG durch wenn euer Kind 14 Monate alt wird. Davon ab, wenn Dein Mann 1 Monat normales Elterngeld bezogen hat, muss er mindestens 2 Monate EG Plus dazu nehmen, oder einen vollen EG Monat. Sonst kommt er nicht auf die 2 Mindestmonate welche er nehmen muss um überhaupt Anspruch zu haben. Er sollte also mit dem AG sprechen ob er den 3ten Lebensmonat nicht noch dranhängen kann. Oder später noch einen einschieben - das gestaltet sich meistens aber schwieriger. Wenn Dein Mann 2 volle Monate bzw 1 voller plus 2 halbe genommen hat, bleiben dir die beiden ersten Mutterschutzmonate plus 10 Elterngeldmonate welche Du entweder voll nehmen kannst oder strecken über die doppelte zeit bei halber Auszahlung. Vorteile bringt die Streckung bei dir keine wenn Du einen AG hast und nicht vor hast in TZ zu arbeiten innerhalb der EZ.
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