Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeit bei Elterngeld PLUS

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitszeit bei Elterngeld PLUS

Jinap

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Unser Sohn ist am 14.02.17 auf die Welt gekommen, ich bin jetzt für 2 Jahre in Elternzeit. Mein Mann hat sich auch für Elternzeit entschieden und zwar auch für Elterngeld plus. Dabei hat er vorerst die ersenten 2 LM beantragt und zwar im 1 LM ist er voll zu Hause gewesen, nun ist er in TZ (30 Stunden/Woche). Nun meine Frage: Wie wird es gerechnet mit den Stunden, wenn die 1. und letzte Woche des Elternzeit-Monats nicht volständig ist (also in unserem Fall gehts an einem Dienstag los un härt an einem Donnerstag auf). Wir sind verunsichert, wie es verrechnet wird, da mein Mann in der letzten Woche einen offiziellen Urlaub beantragt hat... Viellen Dank für Ihre Antwort. Andrea P.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Frage verstehe ich nicht so ganz. Elterngeld und Elternzeit wird entsprechend dem Tag des Monats genommen, in dem das Kind geboren ist. Wenn das mitten in der Woche ist, muss der Arbeitgeber die restlichen Tage ganz normal bezahlen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Kann mir nicht vorstellen, dass ihr beide gleichzeitig in Elternzeit gehen könnt. Zumindest nicht gleichzeitig Elterngeld beziehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wochentage sind egal, das wird dann entsprechend umgerechnet. Wichtig ist das es Lebensmonate sind. Also vom 17. eines Monats bis zum 16ten des darauf folgenden. Ihr könnt beide gleichzeitig Elterngeld beziehen, aber ihr habt nur beide zusammen 14 Monate bei vollem Bezug. Dabei werden die ersten beiden bei dir voll abgezogen. Streckt ihr die Monate habt ihr zwar bis zu 28 Monate, aber eben dann immer nur das halbe Elterngeld. Das passt aber nur dann !!! wenn ihr nach einander Elterngeld bezieht. Wenn ihr beide gleichzeitig Elterngeld bezieht, dann verbraucht ihr pro Monat 2 Elterngeldmonate. Selbst mit Streckung wärt ihr also spätestens dann mit dem EG durch wenn euer Kind 14 Monate alt wird. Davon ab, wenn Dein Mann 1 Monat normales Elterngeld bezogen hat, muss er mindestens 2 Monate EG Plus dazu nehmen, oder einen vollen EG Monat. Sonst kommt er nicht auf die 2 Mindestmonate welche er nehmen muss um überhaupt Anspruch zu haben. Er sollte also mit dem AG sprechen ob er den 3ten Lebensmonat nicht noch dranhängen kann. Oder später noch einen einschieben - das gestaltet sich meistens aber schwieriger. Wenn Dein Mann 2 volle Monate bzw 1 voller plus 2 halbe genommen hat, bleiben dir die beiden ersten Mutterschutzmonate plus 10 Elterngeldmonate welche Du entweder voll nehmen kannst oder strecken über die doppelte zeit bei halber Auszahlung. Vorteile bringt die Streckung bei dir keine wenn Du einen AG hast und nicht vor hast in TZ zu arbeiten innerhalb der EZ.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen Frau Bader, ich hätte mal eine Frage, letztes Jahr im August hab ich eine Teilzeitstelle mit 30 Stunden die Woche angefangen bin dann schwanger geworden und das Kind kommt in den nächsten Tagen. Ich möchte gerne nach dem Mutterschutz wieder 30 Stunden dort arbeiten ,steht mir trotzdem die 300 Euro Elterngeld zu? Obwohl ich die gleich ...

Liebe Expertin, ich habe vor meinem Elterngeld 40 Stunden gearbeitet und habe jetzt wegen damals angefallener Überstunden einige Monate nur 30 Stunden gearbeitet, bin aber weiterhin für 40 bezahlt worden. Ich möchte gerne, wenn meine Üs abgefeiert sind, meinen 40 Stunden Vertrag behalten. Inzwischen sind, als ich im Elterngeld war, auch neue Leu ...

Hallo liebe Frau Bader! Erstmal die Frage ob ich es richtig verstanden, dass jede Mutter Anspruch auf Elterngeld hat unabhängig davon ob sie vor der Geburt arbeitslos, Schülerin oder Studentin, in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist? Berechnet sich das Elterngeld auch bei Teilzeitbeschäftigten nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 12 ...

Meine Frage ist etwas kompliziert. Ich werde bis Mai 2016 in Elternzeit sein. (3 Jahre). Danach möchte ich in Teilzeit (50%) wieder arbeiten. Wenn ich dann innerhalb dieses Jahres wieder schwanger werde und keine 12 Monate gearbeitet habe, wonach berechnet sich dann mein Elterngeld? Im letzten Jahr der Elternzeit beziehe ich ja kein Elterngeld. W ...

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...