Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2. Kind nach kurzer Arbeitszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld 2. Kind nach kurzer Arbeitszeit

Jemalebo

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Meine Frage ist etwas kompliziert. Ich werde bis Mai 2016 in Elternzeit sein. (3 Jahre). Danach möchte ich in Teilzeit (50%) wieder arbeiten. Wenn ich dann innerhalb dieses Jahres wieder schwanger werde und keine 12 Monate gearbeitet habe, wonach berechnet sich dann mein Elterngeld? Im letzten Jahr der Elternzeit beziehe ich ja kein Elterngeld. Wird dann die Zeit vor Geburt des ersten Kindes mit berücksichtigt? Vielen Dank schonmal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Seit Juni 2014 ist hast Du für ein neues Elterngeld bereits nur Nullrunden gesammelt. Dein Bezugsmonate sind ab ersten Geburtstag vorbei, Du bekommst aktuell nur die aufgesparte Rate. Daher solltest Du erst wieder neues Elterngeld erwirtschaften und bis zum neuen Mutterschutz 12 Monate mit Einkommen generieren. Davon erhältst Du dann 65%


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