Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader, ich hätte mal eine Frage, letztes Jahr im August hab ich eine Teilzeitstelle mit 30 Stunden die Woche angefangen bin dann schwanger geworden und das Kind kommt in den nächsten Tagen. Ich möchte gerne nach dem Mutterschutz wieder 30 Stunden dort arbeiten ,steht mir trotzdem die 300 Euro Elterngeld zu? Obwohl ich die gleiche Stundenzahl arbeite wie vorher? Oder habe ich gar keinen Anspruch? Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen Nicole
Hallo, wenn Sie nicht über 30 Std/ Wo. arbeiten, ja. Sie bekommen dann den Pauschbetrag Liebe Grüsse, NB
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Hallo liebe Frau Bader! Erstmal die Frage ob ich es richtig verstanden, dass jede Mutter Anspruch auf Elterngeld hat unabhängig davon ob sie vor der Geburt arbeitslos, Schülerin oder Studentin, in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist? Berechnet sich das Elterngeld auch bei Teilzeitbeschäftigten nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 12 ...
Meine Frage ist etwas kompliziert. Ich werde bis Mai 2016 in Elternzeit sein. (3 Jahre). Danach möchte ich in Teilzeit (50%) wieder arbeiten. Wenn ich dann innerhalb dieses Jahres wieder schwanger werde und keine 12 Monate gearbeitet habe, wonach berechnet sich dann mein Elterngeld? Im letzten Jahr der Elternzeit beziehe ich ja kein Elterngeld. W ...
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Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
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Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
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Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
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