Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertragsänderung nach Schwangerschaftsbeginn- Auswirkung Lohn im BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsvertragsänderung nach Schwangerschaftsbeginn- Auswirkung Lohn im BV

Anmary

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Hallo Frau Bader, seit Juli bin ich schwanger und war seit Dez/12 bis Aug/13 mit einem 40 h/Woche-Vertrag beschäftigt. Seit dem 1. September habe ich wieder einen 30 h/Woche-Vertrag. Im September habe ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben und mir wurde vom AG ein Teilzeit- BV von 15 h /Woche ab dem 1.10.13 erteilt. Meine Frage ist nun, wie wirkt sich diese Vertragsänderung (von 40 auf 30 h) auf die Berechnung des Mutterschutzlohn im Teilzeit- BV aus? In der Lohnbuchabteilung wurde mir gesagt, dass ein Durchschnitt vom Lohn der letzten 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn (also noch 40h-Lohn) ermittelt wird und da ich ab September vertraglich geringer verdient habe, war von einer Aufstockung die Rede. Ich habe für meinen 1. Teilzeit BV- Monat den Lohn wie für eine 30 h-Woche erhalten. Nun bin ich verwirrt, weil ich durch die Aussage mit mehr gerechnet habe. Was ist denn nun in meinem Fall für die Berechnung maßgeblich und wie soll ich mich verhalten? Ich habe ein mulmiges Gefühl mir es in der Lohnbuchabteilung aufs Neue erklären zu lassen, weil das nicht so gut ankommt, wenn man hinterfragt, obwohl es doch mein Recht ist es genau zu wissen und zu verstehen. Oder müsste durch die Änderung ein Durchschnitt vom Lohn ab Schwangerschaftseintritt zu Grunde gelegt werden, dann komme ich aber auch auf einen höheren BV-Lohn als den, den ich jetzt erhalten habe. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Sonst würden Sie ja schlechter/ anders gestellt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du bekommst im BV den Lohn den Du bekommen würdest wenn Du wie vertraglich vereinbart arbeiten würdest. Der Lohn wird ggf. anhand der 40h ermittelt, jedoch auf die 30h runtergerechnet. Das ist vollkommen korrekt. LG Sabine


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