Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich mit meinem ersten Kind in Elternzeit (3 Jahre). Ich würde gerne arbeiten, wir planen aber auch ein zweites Kind. Soweit ich weiß, bekomme ich bei Beendigung der Elternzeit durch den Mutterschutz bei einem zweiten Kind das Mutterschaftsgeld auf Basis des früheren Vollzeitgehalts gezahlt. Korrekt? Nun frage ich mich, ob ich während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber einen 450€-Job anfangen kann, ohne dieses hohe Mutterschaftsgeld (auf Basis des Vollzeitgehalts) zu „gefährden“. Was muss ich dabei beachten? Vielen Dank und schöne Grüße
von Freches_Fruechtchen am 06.06.2020, 21:38