Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin nach meiner Elternzeit seit 1.1.05 wieder bei meinem Unternehmen Beschäftigt und habe erst mal meinen Resturlaub 2002 genommen. Ab 31.1.05 gehe ich wieder in Mutterschutz. Jetzt bin ich wegen vorzeitigen Wehen Krank! Soll ich mich Krankschreiben lassen oder wirkt sich das negativ auf mein Mutterschaftsgeld aus? Danke für die Info michaela
Hallo, ich würde mit dem FA besprechen, ob eine Gefahr für das Kind besteht. Wenn ja, krankschreiben lassen. Sonst nicht. Aber mit dem Muttersdchaftsgeld hat das in den ersten 6 Wochen nichts zu tun. Gruß, NB
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Guten Tag Frau Bader, Ich habe (NICHT-schwangerschaftsbedingt) vor Beginn der Mutterschutzfrist Krankengeld bezogen. Mein AG hat nun die letzten 3 Monate zur Berechnung des Mutterschaftsgeld-Zuschlages hinzugezogen, dabei auch das Krankengeld eingerechnet, wodurch sich mein Nettolohn deutlich gesenkt hat. Dazu habe ich zwei Fragen: 1.) Ist di ...
Liebe Frau Bader, ich entbinde voraussichtlich im Mai 201 und habe zwei Fragen. Momentan bin ich 7 Tage wegen einer OP mit meinem Sohn "Kind-krank" geschrieben. Hierzu meine Frage: Da die kompletten letzten drei Monate für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes herangezogen werden - wird mir dieser Verlust, den ich ja von der Krankenkasse "Kran ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin ab Mitte März im Mutterschutz. Nun ist unser 2 jähriger Sohn die ganze Woche krank geschrieben. Haben die kind-krank-tage Einfluss auf das Mutterschaftsgeld? Grüsse und vielen Dank
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich mit meinem ersten Kind in Elternzeit (3 Jahre). Ich würde gerne arbeiten, wir planen aber auch ein zweites Kind. Soweit ich weiß, bekomme ich bei Beendigung der Elternzeit durch den Mutterschutz bei einem zweiten Kind das Mutterschaftsgeld auf Basis des früheren Vollzeitgehalts gezahlt. Korrekt? Nun f ...
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Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
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Ich habe folgenden Sachverhalt. Ende April haben wir unser drittes Wunder bekommen. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit gearbeitet, unbefristet und bin dann in den Mutterschutz. Danach in Teilzeit gearbeitet während Elternzeit und diese zum Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 beendet. In beiden Fällen hat sich das Mutterschaftsgeld anhand mei ...
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