Mimi2016
Liebe Frau Bader, ich entbinde voraussichtlich im Mai 201 und habe zwei Fragen. Momentan bin ich 7 Tage wegen einer OP mit meinem Sohn "Kind-krank" geschrieben. Hierzu meine Frage: Da die kompletten letzten drei Monate für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes herangezogen werden - wird mir dieser Verlust, den ich ja von der Krankenkasse "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" erhalte - bei der Berechnung abgezogen? Zweite Frage: Meine Mutterschutzfrist beginnt ab dem 28.03.16. Wir würden für die Elternzeit bzw. Mutterschutzzeit gern die Steuerklassen auf 3/5 wechseln. Ab welchem Monat wäre dies sinnvoll? Ich hatte an April gedacht? Würde mein Mann bereits ab April das Mehr an Netto bekommen oder wird dies erst mit der Steuererklärung für 2016 ausgeglichen? Vielen Dank!
Hallo, 1. Ja 2. Der Steuerklassenwechsel hätte mind 7 Mo. vor der Geburt/ dem Mutterschutz erfolgen müssen Liebe Grüße NB
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