Nightlight1980
Hallo! Ich brauche im besten Fall eine kurze Bestätigung, dass ich keinen Denkfehler habe;) Das Paar hat 1 Kind , 12 Jahre, und praktiziert das 50/50 Wechselmodell seit der Trennung und das klappt auch gut. Auf die Trennung wird nun doch die Scheidung folgen. Sie ist ausgezogen, das Kind lebt genau 50/50 bei beiden. Der Hauptwohnsitz ist beim Vater, weil daa die frühere gemeinsame Wohnung war. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt davon doch unberührt? Übersehen wir irgendeinen Haken? Woran muss ggf bei einer Scheidungsvereinbarung gedacht werden? Danke bereits vorab;) Lg
Hallo, egal welche Konstellation -das Sorgerecht bleibt immer bei beiden, es sei denn, einer beantragt etas anderes - was beim Wechselmodell schwer zu begründen/ durchzusetzen wäre. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ich würde auf alle fälle noch über Geld sprechen. unterhalt, Aufteilung Kindergeld und sonderbedarf.
twomate
...hier Wechselmodell seit 2,5 Jahren. Immer wieder Thema: das Kind hat nur eine Meldeadresse. Bei uns : eine Woche zu Fuß zur Schule, eine Woche Busfahrt. Nur weil die Schule kulant mit der Thematik umgeht und dem Busunternehmen erklärt, dass das Kind nichts dafür kann, an zwei Orten zu wohnen, bekommt das Kind eine kostenlose Busfahrkarte.
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
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