Maki22
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: ET ist bei mir voraussichtlich der 8.12. – der Mutterschutz beginnt am 27.10. Aktuell arbeite ich im ÖD in Vollzeit (setzt sich zusammen aus einem 20h Teilzeitvertrag + Aufstockungsvertrag). Ab dem 01.09. läuft die Aufstockung aus, dann arbeite ich wieder nur 20 h Teilzeit. Zum 31.12. läuft auch dieser Vertrag aus, ab da wäre ich arbeitslos. Meine Fragen dazu: Ist es richtig, dass der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bis zum 31.12. nur der 20h-Stelle entspricht, da es eine dauerhafte Vetragsänderung gab und nicht die letzten 3 Monate vor Mutterschutz zur Berechnung herangezogen werden? Von meiner Krankenkasse habe ich erfahren, dass ich dann ab dem 01.01. bis Ende des Mutterschutzes Krankengeld erhalte. Orientiert sich dieses dann auch nur an der Teilzeitstelle? Oder gibt es hier einen anderen Bemessungszeitraum? Wenn ich es richtig verstanden habe, fließen in die Berechnung des Elterngeldes ja immer die letzten 12 Monate – also sowohl die Monate in denen ich in Vollzeit gearbeitet habe als auch die in Teilzeit – trotz dauerhafter Vertragsänderung, oder? Ich danke Ihnen ganz herzlich, Maki
Hallo, 1. Ja, 20 h 2. Nein, Sie erhalten MG in Höhe von Krankengeld, errechnet an den 20 h 3. Für das EG zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG kann man ausklammern Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Kurz und knapp Mutterschaftsgeld bis 31.12 auf Basis der 20 h... Dauerhafte Änderung Mutterschaftsgesetz Danach Mutterschaftsgeld der KK in Höhe Krankengeld nach 20 h Elterngeld maßgeblich sind die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz also sept die 20 h und die Monate davor der aufgestickten vertrag
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