Mitglied inaktiv
Hallo, im Oktober endet meine Elternzeit. Bereits im Februar habe ich bei meinem AG einen Antrag auf Arbeitsvertragsänderung gestellt. Ich möchte meine wöchentliche Arbeitszeit von 30 auf 15 Stunden reduzieren. Wenn ich richtig informiert bin, muß der AG dem Antrag nicht zustimmen, da der Betreib weniger als 15 Angestellte beschäftigt. Trotz mehrmaliger Nachfrage möchte sich mein Chef aber zu meinem Wunsch auch nicht äußern. Meine Frage: Gibt es eine Frist, bis wann der AG eine verbindliche Aussage treffen muß? Oder kann er mich einfach so hinhalten? Falls es mit der Stundenreduzierung nicht klappt, bin ich ja in der Pflicht und muß kündigen. Aber das muß ja 3 Monate vor Ende der Elternzeit passieren, oder? Zweite Frage: Sollte ich bei meinem AG doch erstmal wieder arbeiten, weil er mich bezgl. meines Wunsches zur Vertragsänderung nicht rechtzeitig informiert, welche Kündigungsfrist gilt dann für mich? Lt .Arbeitsvertrag (aus dem Jahr 2000) ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende vorgesehen. Ist das noch verbindlich oder kann ich mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Montasende berufen? Fragen über Fragen....... Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe und liebe Grüße !!!!
Hallo, hier gilt die Ausnahme nicht, dass sich beim Nichtmelden die Arbeitszeit verkürzt, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wenn ers ich meldet gelten die alten Vertragsbedingungen weiter. Es gilt die Frist aus dem Vertrag. Gruß,NB
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