Mitglied inaktiv
Hallo, im Oktober endet meine Elternzeit. Bereits im Februar habe ich bei meinem AG einen Antrag auf Arbeitsvertragsänderung gestellt. Ich möchte meine wöchentliche Arbeitszeit von 30 auf 15 Stunden reduzieren. Wenn ich richtig informiert bin, muß der AG dem Antrag nicht zustimmen, da der Betreib weniger als 15 Angestellte beschäftigt. Trotz mehrmaliger Nachfrage möchte sich mein Chef aber zu meinem Wunsch auch nicht äußern. Meine Frage: Gibt es eine Frist, bis wann der AG eine verbindliche Aussage treffen muß? Oder kann er mich einfach so hinhalten? Falls es mit der Stundenreduzierung nicht klappt, bin ich ja in der Pflicht und muß kündigen. Aber das muß ja 3 Monate vor Ende der Elternzeit passieren, oder? Zweite Frage: Sollte ich bei meinem AG doch erstmal wieder arbeiten, weil er mich bezgl. meines Wunsches zur Vertragsänderung nicht rechtzeitig informiert, welche Kündigungsfrist gilt dann für mich? Lt .Arbeitsvertrag (aus dem Jahr 2000) ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende vorgesehen. Ist das noch verbindlich oder kann ich mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Montasende berufen? Fragen über Fragen....... Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe und liebe Grüße !!!!
Hallo, hier gilt die Ausnahme nicht, dass sich beim Nichtmelden die Arbeitszeit verkürzt, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wenn ers ich meldet gelten die alten Vertragsbedingungen weiter. Es gilt die Frist aus dem Vertrag. Gruß,NB
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Hallo, nach 2 Jahren Elternzeit, habe ich meinen Job als Teilzeitkraft aufgenommen. (Midijob). Nun möchte ich auch mehr arbeiten und bekam dazu auch einen neuen Vertrag. Entstehen dadurch für mich irgendwelche Nachteile. z.B. wurde die Urlaubsregelung geändert. Danke schon mal für die Antwort.
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
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Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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