Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag

Frage: Arbeitsvertrag

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader Ich bin in der 4 Woche Schwanger, gehe im Sep. in Mutterschafts Urlaub. Mein Arbeitsvertrag läuft aber Ende Juni 2002 aus. Wie sieht es dann mit der Bezahlung aus, kann der Arbeitgeber mich kündigen? Wenn ja, bekomme Ich dann Arbeitslosen -geld bis zur Geburt? Ich bedanke mich für die Auskunft. Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, wenn Sie einen befristeten Vertrag haben, endet dieser automatisch trotz SS/ EU. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch automatisch der EU. In diesem Fall müssen Sie sich, auch schon vorher, beim Arbeitsamt melden. Als Arbeitslosen hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld, beitragsfreie KK und Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung bezahlt. Ob Sie als arbeitslos anerkannt werden oder nicht, hängt zum einen davon ab, ob Sie vor dem EU mind. 12 Mo. sozialversicherungspflichtig angestellt waren, zum anderen davon, ob Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, Sie müssen Nachweise bringen, dass Sie, falls Sie eine passende Arbeit finden, diese auch antreten können und in der Arbeitszeit das Kind zur Betreuung untergebracht haben. Wenn Sie den EU weitermachen wollen, sind Sie nicht arbeitslos, und haben keine Ansprüche, insbesondere nicht auf beitragsfreie KK. Dann sind Sie Hausfrau oder erhalten evtl. Sozialhilfe. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, dann ist es auch so das du gehen mußt. Bei mir war genau das selbe. Bei mir war es aber so das ich kurz vor dem Mutterschaftsurlaub stand. Ich habe dann für 2 Wochen Arbeitslosengeld bekommen und dann habe ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Ach ja bis Ende Juni 2000 kann dich dein AG nicht kündigen da du den selben Schutz hast wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag.


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