Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag wirksam?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsvertrag wirksam?

opheliaaa

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Hallo Frau Bader, ich würde gerne Wissen, ab wann ein Arbeitsvertrag wirksam ist. Der schriftliche Arbeitsvertrag wurde im November von beiden Seiten unterschrieben. Einen Monat später war der offizielle Beginn des Arbeitsverhältnisses. An diesem Stichtag war ich nicht im Dienstplan eingetragen, da ich nur ein paar Stunden in der Woche dort arbeite. An dem Tag als mein Dienst begann wurde ich krank und meldete dies sofort telefonisch. Nachdem ich 2 Wochen krankgeschrieben war bekam ich die fristlose Kündigung. Daraufhin informierte ich meinen AG über eine bestehende Schwangerschaft und dem damit verbundenen besonderen Kündigungsschutz. Der AG behauptet nun, dass kein wirksamer Arbeitsvertrag zustande kam, da das Arbeitsverhältnis nicht angetreten wurde. (Nur Probearbeit) Ist das rechtens?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es einen wirksamen Vertrag gibt, ist nichts mit Probearbeit. Ich würde schnllstens einen Kollegen vor Ort drüber schauen lassen. Wichtig ist, dass Sie einen Nachweis haben, dass SIe ihm die Schwangerschaft innerhalb von 14 T mitgeteilt haben. Frist für die Klage ist 21 T Liebe Grüße NB


Felica

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Nein, wenn beide Parteien unterschrieben haben ist der Vertrag gültig. Also am besten direkt ab zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einreichen. Anwalt weil wer hat Bock sich da auch noch schwanger mit rum zu ärgern? Achtung, nach Erhalt der Kündigung hat man nur 2 Wochen Zeit über die bestehende Schwangerschaft zu informieren und nur 3 Wochen ab Erhalt Zeit Kündigungsschutzklage einzureichen. Zeit läuft also. Weil du von November schreibst und einen Monat später Arbeitsbeginn.


HeyDu!

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Der ist ja putzig, behauptet es sei kein Vertrag zustande gekommen aber kündigt ihn fristlos. Widerspricht sich ja auch gar nicht. §611 a BGB Arbeitsvertrag Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende wirksame Willenserklärungen, genannt Antrag und Annahme geregelt in §§145 ff BGB. Erfordert beim Arbeitsvertrag keiner Schriftform. Trotzdem von Vorteil wegen der Nachweisbarkeit, wenn es sie gibt. Also kam der Vertrag im November zustande. Du gehörst in keinen Tarifvertrag oder ähnlichem ? §622 Abs. 3 BGB Probezeit Bei ordentlicher Kündigung Frist von zwei Wochen aber Du bist schwanger, daher hinfällig ohne Genehmigung der Behörde. Dann gilt §626 BGB für die fristlose Kündigung. Prüfpunkte §623 BGB Schriftform §164 I BGB Wirkung Vertreter §130 I S.1 BGB Wirksamwerden der Willenserklärung §73 Abs. 6 SächsPersVG §626 Abs. 1 BGB - wichtiger Grund - Tatsachen vorliegen - Berücksichtigung aller Umstände Einzelfall - Interessensabwägung - Zumutbarkeit §626 Abs. 2 BGB - innerhalb von zwei Wochen - ab Kenntniserlangung §314 Abs. 2 S. 1 BGB Entbehrlichkeit der Abmahnung prüfen §17 MuSchG Keine Ahnung ob es einen wichtigen Grund gibt, vermutlich nicht, die Krankheit ist zumindest keiner - spätestens beim letzten Prüfpunkt "besonderer Kündigungsschutz" (Behinderung, Schwangerschaft, Personalrat usw.) scheitert es. Der AG hat rechtswidrig gehandelt und nicht schlüssig. Wirr in meinen Augen. BG


Mitglied inaktiv

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Wir haben jetzt den 1. Februar! Es wären 3 Wochen Zeit geblieben die Kündigungsschutzklage einzureichen. Wenn die Zeit verstrichen ist, ohne dass Kündigungsschutzklage eingereicht wurde, dann ist die Kündigung wirksam.


Mutti69

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November unterschrieben, im Dezember (nehmen wir mal den 15. an) war der erste Arbeitstag, da musstest du nicht arbeiten, als du Arbeiten solltest, warst du 2 Wochen krank...das reicht dann mutmaßlich in den Januar rein...hast du überhaupt schon einen einzigen Tag gearbeitet? Wann hast du denn das Kündigungsschreiben erhalten? Arbeitslohn dürftest du auch nicht bekommen haben (weil du noch gar nicht gearbeitet hast), hast du die Krankenkasse informiert, dass die zahlen?


3wildehühner

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Hier wären die genauen Daten wichtig! Wann begann das Arbeitsverhältnis genau? Von wann bis wann warst du krank geschrieben? Wann kam das Kündigungsschreiben? Wann hast du die Schwangerschaft festgestellt bzw. wann blieb die Regel aus? Ohne diese Angaben ist eine rechtliche Einordnung nicht möglich.


QueenMum

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Auch wenn die Klage durchgeht, was willst du dann machen ? Du musst dann nämlich dort arbeiten. Ist denn das ganze befristet gewesen oder unbefristet ?


mellomania

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du unterschreibst einen vertrag arbeitgeber auch du hat nie gearbeitet sofort krank dann schwanger. sorry aber was erwartest du jetzt vom arbeitgeber? dass der sehr sehr angesäuert ist kann ich vollkommen nachvollziehen! hast du kündigungsschutzklage eingereicht? wann hast du die kündigung denn erhalten?


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