Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag verlängern nach der SW 18? (ET=31.05.2015)

Frage: Arbeitsvertrag verlängern nach der SW 18? (ET=31.05.2015)

Burak1990

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Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre Mühe. Meine Frau ist derzeit in der 15 SW und als Einzelhandelskauffrau in einem Schuhladen tätig. Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft am 22.12.2015 aus und sie hat schon mündlich die Zusage bekommen, dass der Arbeitsvertrag 6 Monate oder 1 Jahr verlängert wird. Sie wollte es unterschreiben und im Januar die Schwangerschaft mitteilen. Dürfen wir es rechtlich tun. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Frage in Kürze beantworten würden. Ich danke Ihnen im Voraus. Mit freundlichem Grüßen Burak


Sternenschnuppe

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Klar, sie will da ja bleiben.


la-floe

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klar dürft ihr. Hab ich auch so gemacht. floe


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