JyJx
Hallo, ich befinde mich ein Jahr in ElternZeit (1.4.15-31.3.16) und habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher vorerst nicht verlängert wird. Dieser läuft am 31.1.16 aus, Elterngeld ist bis 31.3.16 bewilligt. Ich würde gerne meine Elternzeit um 6 Monate verlängern und danach würde mein Arbeitgeber mich vorrausichtlich wieder einstellen. Meine Frage: Bekomme ich in den 6 Monaten ALG1? Muss ich die Elternzeit verlängern bei der Elterngeldstelle, obwohl ich ja von da kein Geld mehr bekomme? Oder wo muss ich mich nun überall melden, außer beim Arbeitsamt? Ich hoffe auf eine Antwort und vielen Dank im Voraus und guten Rutsch *JyJx*
Hallo, ohne Arbeitsvertrag ist eine Verlängerung der Elternzeit nicht möglich. Arbeitslosengeld 1 bekommen Sie auch nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das Kind also fremdbetreut ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst keine Elternzeit über den 31.01.16 hinaus verlängern. Für Elternzeit musst du einen Arbeitgeber haben - den du dann ja nicht mehr hast. Man meldet die Elternzeit ja eben dem Arbeitgeber. Für das Elterngeld ist das nicht relevant, das läuft dann weiter. Sobald das aber ausläuft, musst Du dir eine Lösung wegen Krankenversicherung einfallen lassen. Arbeitslosengeld1 wäre eine Variante dann, damit wärst du auch versichert. Dafür musst Du aber eine Kinderbetreuung nachweisen in dem Umfang in dem Du arbeiten willst/kannst. Und du musst dich 3 Monate vorher melden, würde ich also schnellstmöglich machen. Und du musst natürlich die entsprechenden Zeiten erreicht haben für den grundsätzlichen Anspruch, sonst bleibt da nur Hartz4. Warum macht der Arbeitgeber nicht jetzt schon die Verlängerung? Er hat ja nichts zu verlieren wenn du eh in Elternzeit bist. Dann wäre das mit der Krankenversicherung auch kein Thema
Sternenschnuppe
Beim Arbeitsamt hast Du Dich schon gemeldet? Musst Du 3 Monate vor Ende des Vertrages. Elternzeit kannst Du nirgendwo melden, da diese an einen aktiven Arbeitsvertrag gekoppelt ist. Den hast Du nicht. Hast Du ab 01.04. Kinderbetreuung und kannst mindestens 15 Stunden arbeiten? Betreuung muss dem Arbeitsamt nachgewiesen werden, sonst bekommst Du kein ALG1. Ohne Betreuung bist Du dann Hausfrau und musst Dich familienversichern sofern verheiratet oder die Krankenkasse selbst zahlen. Leistungen gibt es dann nicht.
JyJx
Hallo, danke schon mal für die Antworten :) Also der Arbeitgeber möchte denke ich, Geld sparen und deshalb erst bei Bedarf später wieder eine Neueinstellung. Ich möchte meinen Kleinen erst im September in die Kita bringen wenn er 1,5 ist und deshalb erst dann wieder arbeiten. Kitaplatz für September haben wir schon ne vage Zusage. Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich dann nur Alg2 ja? Und darüber auch bestimmt die Krankenversicherung?
Sternenschnuppe
Nein, zuerst wird geprüft was der Vater des Kindes verdient. Egal ob zusammen oder getrennt, zusammen lebend oder getrennt. Er ist Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Einen Rechtsanspruch auf Betreuung gibt es ab eins, ggf. mit Tagesmutter. Dass Du länger Zuhause bleiben möchtest verstehe ich, das muss man aber finanzieren können. ALG2 gibt es wenn der Vater nachweisen kann dass er zu wenig verdient und Du nachweisen kannst, dass es keine Betreuung gibt. Deinen AG kostet es nix, wenn er verlängert und Du in Elternzeit bleibst bis September / Oktober.
JyJx
Der Vater verdient vielleicht 1250€ netto bei einer 40h Woche. Ich denke das wird bestimmt nicht angerechnet. Oh man, vielleicht werde ich doch nochmal mit meiner Chefin sprechen ob die den Vertrag verlängern... Und beim Arbeitsamt melde ich mich wohl schleunigst, dachte das reicht Anfang 2016, weil bis 31.3.16 ja das Elterngeld bewilligt ist. Viel lieben Dank für die schnellen Antworten :)
Sternenschnuppe
Immer drei Monate vor Ende des Vertrages. Also morgen. Sonst kann es zu einer Sperre kommen. Melden musst Du Dich auf jeden Fall, Leistungen kannst Du erst beantragen wenn Du auch arbeiten kannst. Vielleicht helfen Euch Wohngeld und Kindergeldzuschlag für die Zeit. Das ist auch vorrangig vor ALG2. Ihr seid zusammen und lebt zusammen, richtig ?
JyJx
Ja, wir leben zusammen, unverheiratet. Betreuungsgeld ist ja abgeschafft, wie google mir sagte. Danke, hast mir sehr geholfen :)
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