Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Arbeitsvertrag/angebotener Aufhebungsvertrag/ Elternzeit verlängern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Befristeter Arbeitsvertrag/angebotener Aufhebungsvertrag/ Elternzeit verlängern?

Angel1989

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich in dem ersten Jahr meiner Elternzeit, da mein Sohn im April 2018 geboren ist. Ich habe 2017 einen Vertrag für zwei Jahre bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und wollte jetzt dort wieder durchstarten. Doch leider möchten diese mich nicht mehr haben und haben wir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Wir sind die zwölf Wochen Sperrfrist des Arbeitsamtes bewusst, dennoch möchte ich schnell wieder eine Arbeit finden. Nun stehe ich zwischen dem Zwiespalt, ob ich bis Anfang nächster Woche meine Elternzeit bis zum Vertragsende verlänger oder ob ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe und mich arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur melde. Da ich sowieso auf der Suche bin, würde ich gern wissen, wie es rechtlich aussieht. Wenn ich Elternzeit nehmen, erhalte ich beispielsweise bis August keinerlei Leistungen. Da ich ja eine Arbeit suchen, könnte ich mich arbeitssuchend melden und würde auch mit einer Sperrfrist von zwölf Wochen trotzdem zwei Monate Arbeitslosengeld erhalten. Das ist natürlich der schlechteste Fall, wenn ich bis Ende August keine Arbeit finde. Trotzdem muss ich mich an meine Familie Mom da ich ja eine Arbeit suchen, könnte ich mich arbeitssuchend melden und würde auch mit einer Sperrfrist von zwölf Wochen trotzdem zwei Monate Arbeitslosengeld erhalten. Das ist natürlich der schlechteste Fall, wenn ich bis Ende August keine Arbeit finde. Trotzdem muss ich mich an meine Familie momentan bestmöglich absichern. Wozu können Sie mir raten und was muss ich bedenken? Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen! Vielen lieben Dank Alina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, dder Arbeitgeber kann nicht kündigen, aber der Vertrag ist ja auch nur auf zwei Jahre befristet. Das bedeutet, dass er automatisch ausläuft. Leider ist Ihren Ausführungen nicht zu entnehmen, wann dies der Fall ist. Bei der Befristung von zwei Jahren ist eine vorherige Kündigung oder Aufhebung unüblich. Im übrigen können sie doch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder wollen Sie Vollzeit arbeiten? Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Warum so kompliziert? Der AG kann dir momentan nicht kündigen. Das kann er erst, wenn deine EZ abgelaufen ist. Was vermutlich dann genau so lange dauert wie den Vertrag eh auslaufen zu lassen (ist ja befristet und bedarf daher keiner Kündigung). Wenn der AG nicht will, dass du nach der EZ noch mal kommst, kann er dich gerne bei voller Bezahlung freistellen bis zum Vertragsende. Du musst doch gar nichts tun oder unterschreiben, außer deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen Betreuung ist also vorhanden?). 3 Monate vor Vertragsende gehst du zum Amt und meldest dich dort arbeitssuchend/los um - falls du eben bis dahin keinen neuen Job hast - ALG beziehen zu können. Ganz ohne Sperrfrist. Unterschreib bloß keinen Aufhebungsvertrag - das ist für den AG die schönste Möglichkeit, dich jetzt schon loszuwerden, weil er dazu sonst eben auf legalem Weg keine Möglichkeit hätte.


Angel1989

Beitrag melden

Das ist richtig, dennoch fühle ich (sozialpädagogin) mich persönlich nicht in der Lage dort wieder zu arbeiten.es gab ein Personalgespräch, in dem sie mich richtig fertig gemacht haben(anschreien) und mir klargemacht haben, dass ich keinerlei Ansprüche habe am Wochenende etc. frei zu nehmen( bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden). Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich total gemobbt fühle und ich mich glaube ich nicht dort in die Wohngruppen bewegen kann. Deswegen stehe ich im Zwiespalt einen aufhebungsvertrag zu unterschreiben


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Zuende? Solange hast du max EZ.


Felica

Beitrag melden

Ich würde auf keinen Fall kündigen oder einen Aufhebungsvertrag dort unterschreiben. Du bekommst doch mindestens noch bis April EG. Unterschreibst du, kannst du nur verlieren. Ich würde den AG einfach sagen, das du das Angebot mit dem Aufhebungsvertrag so ansiehst, das man dir dort auf keinen Fall eine TZ-Stelle aktuell anbieten kann. Du deshalb bis Vertragsende die EZ verlängerst und von deinem gesetzlichen recht Anspruch nimmst innerhalb der EZ woanders zu arbeiten. Damit gehst du dann in den nächsten Tagen, am besten sogar noch morgen, zum Arbeitsamt und meldest dich dort ab nach dem EG als Arbeitslos. Sagst denen das du eine TZ-Stelle suchst die mindestens über die Zeit laufen soll die der eigentliche Vertrag noch läuft, gerne aber auch darüber hinaus weil dein Befristeter Vertrag ausläuft. Weise darauf hin das dein AG dir lieber innerhalb der EZ einen Aufhebungsvertrag angeboten hat statt dem Wunsch auf eine TZ-Stelle statt zu geben. Sofern du ab April eine Kinderbetreuung hast, hättest du damit Anspruch auf anteiliges ALG1, bis du was neues findest. Statt der Sperre doch deutlich besser. Klar kann sein das man dir beim Aufhebungsvertrag eine Summe x bietet, nur wird dir diese beim ALG1 zum Nachteil. Sperrfrist in der du dich selbst versichern müsstest bzw über deinen Mann wäre auch zu nennen. Denn wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, endet mit dem Zeitpunkt wo die Kündigung wirksam wird deine EZ, damit auch die KV sofern du kein EG mehr bekommst. Das langt zeitlich nicht mehr bis April. Deshalb mein Rat, lieber direkt an das Amt und dort das ganze schildern. Normalerweise brauchst du das OK von deinem AG innerhalb der EZ woanders zu arbeiten. Kann er verwehren, muss er dann aber begründen. Wie will er das tun wenn er selbst sagt ist nicht möglich, wir machen lieber einen Aufhebungsvertrag. Selbst wenn, das schlimmste was passieren könnte wäre das er dich dann abmahnt und kündigt wenn du ohne sein OK woanders arbeitest. Wenn du eh nicht wieder zurück willst, wohl kaum eine echte Drohung.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Ba, der befristete Vertrag endet während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs, das Arbeitsverhältnis endet am 04.06.2024. Ich bin pflichtversichert bei VIACTIV. Der Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub beginnt am 22.05.2024. Wer zahlt am Ende des Arbeitsvertrages? Welche Leistungen erhalte ich am Ende des Mutterschaftsu ...

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...

Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...

Guten Tag,  Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Kurz und knapp : Ich bin seit 15 Jahren in der gleichen Kita angestellt.Ich hätte niemals gedacht , dass es so kommt,aber seitdem mein Sohn auch dort ist( andere Gruppe als ich) bin ich derart unter Druck.Es kamen sehr viele verletzende Worte mir und meinem Sohn gegenüber .Es wurden auch Dinge mit ihm gemacht , die nich ...

Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...

Hallo, Meine Elternzeit endet Mitte Mai diesen Jahres. Ich bin letzte Woche bei meiner Chefin gewesen ( Arztpraxis ) um die Arbeitszeiten zu besprechen . Ich habe vor der Elternzeit 30 Stunden die Woche gearbeitet, allerdings immer Nachmittags. Nun geht dies nicht mehr, da sonst keiner meinen Sohn abholen könnte aus dem Kindergarten. So habe ic ...

Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben eine Zusage für einen Kindergartenplatz zu Mitte Oktober diesen Jahres. Der Vertrag mit dem Träger läuft Ende September aus. Mit der Tagesmutter wurde ein befristeter Vertrag geschlossen bis Sommer 2026. Dem Kindergartenplatz im Oktober haben wir vertraglich abgeschlossen und bei der Tagesmutter schriftlich mi ...

Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...