Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich in dem ersten Jahr meiner Elternzeit, da mein Sohn im April 2018 geboren ist. Ich habe 2017 einen Vertrag für zwei Jahre bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und wollte jetzt dort wieder durchstarten. Doch leider möchten diese mich nicht mehr haben und haben wir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Wir sind die zwölf Wochen Sperrfrist des Arbeitsamtes bewusst, dennoch möchte ich schnell wieder eine Arbeit finden. Nun stehe ich zwischen dem Zwiespalt, ob ich bis Anfang nächster Woche meine Elternzeit bis zum Vertragsende verlänger oder ob ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe und mich arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur melde.
Da ich sowieso auf der Suche bin, würde ich gern wissen, wie es rechtlich aussieht. Wenn ich Elternzeit nehmen, erhalte ich beispielsweise bis August keinerlei Leistungen.
Da ich ja eine Arbeit suchen, könnte ich mich arbeitssuchend melden und würde auch mit einer Sperrfrist von zwölf Wochen trotzdem zwei Monate Arbeitslosengeld erhalten. Das ist natürlich der schlechteste Fall, wenn ich bis Ende August keine Arbeit finde. Trotzdem muss ich mich an meine Familie Mom da ich ja eine Arbeit suchen, könnte ich mich arbeitssuchend melden und würde auch mit einer Sperrfrist von zwölf Wochen trotzdem zwei Monate Arbeitslosengeld erhalten. Das ist natürlich der schlechteste Fall, wenn ich bis Ende August keine Arbeit finde. Trotzdem muss ich mich an meine Familie momentan bestmöglich absichern.
Wozu können Sie mir raten und was muss ich bedenken?
Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen! Vielen lieben Dank
Alina
von
Angel1989
am 13.02.2019, 17:33
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag/angebotener Aufhebungsvertrag/ Elternzeit verlängern?
Hallo,
dder Arbeitgeber kann nicht kündigen, aber der Vertrag ist ja auch nur auf zwei Jahre befristet. Das bedeutet, dass er automatisch ausläuft. Leider ist Ihren Ausführungen nicht zu entnehmen, wann dies der Fall ist.
Bei der Befristung von zwei Jahren ist eine vorherige Kündigung oder Aufhebung unüblich.
Im übrigen können sie doch während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder wollen Sie Vollzeit arbeiten?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2019
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag/angebotener Aufhebungsvertrag/ Elternzeit verlängern?
Warum so kompliziert? Der AG kann dir momentan nicht kündigen. Das kann er erst, wenn deine EZ abgelaufen ist. Was vermutlich dann genau so lange dauert wie den Vertrag eh auslaufen zu lassen (ist ja befristet und bedarf daher keiner Kündigung).
Wenn der AG nicht will, dass du nach der EZ noch mal kommst, kann er dich gerne bei voller Bezahlung freistellen bis zum Vertragsende.
Du musst doch gar nichts tun oder unterschreiben, außer deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen Betreuung ist also vorhanden?).
3 Monate vor Vertragsende gehst du zum Amt und meldest dich dort arbeitssuchend/los um - falls du eben bis dahin keinen neuen Job hast - ALG beziehen zu können. Ganz ohne Sperrfrist.
Unterschreib bloß keinen Aufhebungsvertrag - das ist für den AG die schönste Möglichkeit, dich jetzt schon loszuwerden, weil er dazu sonst eben auf legalem Weg keine Möglichkeit hätte.
von
cube
am 14.02.2019, 08:58
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag/angebotener Aufhebungsvertrag/ Elternzeit verlängern?
Das ist richtig, dennoch fühle ich (sozialpädagogin) mich persönlich nicht in der Lage dort wieder zu arbeiten.es gab ein Personalgespräch, in dem sie mich richtig fertig gemacht haben(anschreien) und mir klargemacht haben, dass ich keinerlei Ansprüche habe am Wochenende etc. frei zu nehmen( bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden). Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich total gemobbt fühle und ich mich glaube ich nicht dort in die Wohngruppen bewegen kann.
Deswegen stehe ich im Zwiespalt einen aufhebungsvertrag zu unterschreiben
von
Angel1989
am 14.02.2019, 13:48
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag/angebotener Aufhebungsvertrag/ Elternzeit verlängern?
Zuende? Solange hast du max EZ.
Mitglied inaktiv - 14.02.2019, 19:02
Antwort auf:
Befristeter Arbeitsvertrag/angebotener Aufhebungsvertrag/ Elternzeit verlängern?
Ich würde auf keinen Fall kündigen oder einen Aufhebungsvertrag dort unterschreiben. Du bekommst doch mindestens noch bis April EG. Unterschreibst du, kannst du nur verlieren. Ich würde den AG einfach sagen, das du das Angebot mit dem Aufhebungsvertrag so ansiehst, das man dir dort auf keinen Fall eine TZ-Stelle aktuell anbieten kann. Du deshalb bis Vertragsende die EZ verlängerst und von deinem gesetzlichen recht Anspruch nimmst innerhalb der EZ woanders zu arbeiten. Damit gehst du dann in den nächsten Tagen, am besten sogar noch morgen, zum Arbeitsamt und meldest dich dort ab nach dem EG als Arbeitslos. Sagst denen das du eine TZ-Stelle suchst die mindestens über die Zeit laufen soll die der eigentliche Vertrag noch läuft, gerne aber auch darüber hinaus weil dein Befristeter Vertrag ausläuft. Weise darauf hin das dein AG dir lieber innerhalb der EZ einen Aufhebungsvertrag angeboten hat statt dem Wunsch auf eine TZ-Stelle statt zu geben. Sofern du ab April eine Kinderbetreuung hast, hättest du damit Anspruch auf anteiliges ALG1, bis du was neues findest. Statt der Sperre doch deutlich besser. Klar kann sein das man dir beim Aufhebungsvertrag eine Summe x bietet, nur wird dir diese beim ALG1 zum Nachteil. Sperrfrist in der du dich selbst versichern müsstest bzw über deinen Mann wäre auch zu nennen. Denn wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, endet mit dem Zeitpunkt wo die Kündigung wirksam wird deine EZ, damit auch die KV sofern du kein EG mehr bekommst. Das langt zeitlich nicht mehr bis April. Deshalb mein Rat, lieber direkt an das Amt und dort das ganze schildern.
Normalerweise brauchst du das OK von deinem AG innerhalb der EZ woanders zu arbeiten. Kann er verwehren, muss er dann aber begründen. Wie will er das tun wenn er selbst sagt ist nicht möglich, wir machen lieber einen Aufhebungsvertrag. Selbst wenn, das schlimmste was passieren könnte wäre das er dich dann abmahnt und kündigt wenn du ohne sein OK woanders arbeitest. Wenn du eh nicht wieder zurück willst, wohl kaum eine echte Drohung.
von
Felica
am 14.02.2019, 19:18