Jasa196
Hallo liebe Frau Bader, ich bin zur Zeit im 7. Monat schwanger. Meine Chefin und ich verstehen uns echt blendend und mein Vertrag wäre auf jeden Fall um mindestens 1 Jahr verlängert worden, wäre da nicht die Schwangerschaft dazwischen gekommen. Da sie sehr sozial ist und meinem offen ausgesprochenen Kinderwunsch von Anfang an wohlwollend gegenüberstand, möchte meine Chefin mir mit einer Verlängerung meines Arbeitsvertrages, welcher bis 2 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes befristet ist entgegen kommen. Gleichzeitig möchte sie sich natürlich rechtlich auf der sicheren Seite befinden und keinen Sozialbetrug begehen, und natürlich möchte sie auch abgesichert sein falls ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehe. Sie hat leider schon einmal schlechte Erfahrungen mit einer Schwangeren gemacht, durch die sie extreme finanzielle Verluste erleiden musste, weil deren Vertrag nicht befristet war. Man muss dazu sagen, dass es sich um ein Geschäft mit nur einer Teilzeitangestellten handelt, welches einer finanziellen Mehrbelastung durch Arbeitsrechtsstreit oder Bezahlung einer nicht vorhandenen Arbeitskraft kaum standhalten kann. Sie würde mir den Vertrag daher gerne vorerst bis 30.09.14 verlängern, mit der Option, dass ich meine Arbeit nach MuSchu wieder aufnehme bzw. dass ich in Elternzeit gehe bis die Befristung abläuft und während EZ evtl. auch einige Stunden arbeite. Wie sehen Sie das? Kann es rechtliche Probleme geben, wegen z.B. Sozialbetrug, weil es eben sehr wahrscheinlich ist, dass sie nichts mehr von meiner Arbeitskraft haben wird? Wie verhält sich meine Situation im Vergleich zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wenn der AV ca. 5 Monate nach der Geburt, während des Elterngeldbezugs endet? Sollte ich mich dann arbeitlos melden? Wie ändern sich dann meine Bezüge? Wie sieht es aus, falls ich in der Elternzeit einige Stunden arbeite und wir im September nochmal den AV verlängern möchten? Gibt es da etwas zu beachten? Ich wäre Ihnen echt dankbar für die Beantwortung meiner Fragen. So ganz sicher sind wir uns nämlich nicht, dass wir uns damit nicht auf´s Glatteis bewegen, obwohl meine Chefin schon bei einem Arbeitsrechtler nachgefragt hat. Für uns wäre es einfach wichtig eine Lösung zu finden, bei der wir beide gut wegkommen. Viele liebe Grüße Jasa.
Hallo, wenn es ein kleiner Betrieb ist, bekommt sie das Geld doch im Rahmen des U2-Verfahrens wieder. Ja, ansonsten ist das möglich. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Das Mutterschutzgeld bekommt sie eh von der KK wieder. Sie ist mit Dir zufrieden und würde verlängern. Sie kann es einfach machen. Entweder kehrst Du zurück oder nicht. Wenn Du Teilzeit in Elternzeit dann zurückkehrst und am Ende der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten möchtest, und sie Dich will, dann kann man einen neuen Teilzeitvertrag machen. Arbeitslosmelden kannst Du Dich nur dann wenn Du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehst pro Woche. Wie ist denn Deine Planung mit Elternzeit etc.
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