Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag läuft während Elterngeldbezug aus, beitragsfrei krankeversichert?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsvertrag läuft während Elterngeldbezug aus, beitragsfrei krankeversichert?

Primula

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Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft während meiner Elternzeit aus, ich werde danach weiter Elterngeld beziehen, befinde mich aber ohne Arbeitsplatz ja nicht mehr in Elternzeit. In einem anderen Beitrag haben Sie geschrieben, dass die gesetzliche Krankenversicherung trotzdem beitragsfrei bleibt. Meine Krankenkasse widerspricht dem, sie meint, das ist nur der Fall, solange ich in Elternzeit bin (also solange wie mein Vertrag läuft). Ist das richtig so? Worauf kann ich mich berufen, falls ich doch ein Recht auf eine beitragsfreie Versicherung während des Elterngeldbezuges habe? Vielen Dank schon mal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange Sie Elterngeld bekommen sind Sie weiter beitragsfrei versichert. Liebe Grüße NB


sternenfee75

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Du musst unterscheiden zwischen Elternzeit, die endet mit Auslaufen des Vertrages, und Elterngeldbezug. Solange man EG bezieht, ist man noch beitragsfrei versichert. Oder es kommt evtl für euch in Frage, sich über den Mann mitzuversichern, sofern verheiratet, keine Privatversicherung, ....


Primula

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Danke für deine Antwort. Meine Krankenkasse widerspricht dem "Solange man EG bezieht, ist man noch beitragsfrei versichert" die meinen das ist nur während der Elternzeit der Fall. Worauf kann ich mich denn da berufen? Familienversicht über Mann kommt leider nicht in Frage.


Felica

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Seite 73 https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf


Primula

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Danke für den Link. Eindeutig steht es da aber leider nicht, dass es beitragsfrei ist, sondern nur, dass man weiter gesetzlich versichert ist und wenn pflichtversichert, dann beitragsfrei, und das bin ich ja dann nicht mehr aufgrund des Auslaufens des Vertrages, oder? Kann ich mich darauf berufen? https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/224.html Brauche irgendetwas, wenn ich da wieder anrufe, sonst sagen die wieder einfach nur, dass es nicht geht...


Dojii

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Dein Paragraph ist der richtige, aber auch das Infoheftchen des Ministeriums ist eindeutig. Deine Mitgliedschaft VOR dem Elterngeld bleibt IM Elterngeldbezug bestehen. Du warst vorher pflichtversichert und bis es daher für die gesamte Dauer des Elterngeldes weiterhin. Und dadurch, dass du vorher pflichtversichert warst und im Elterngeld noch bist, bist du auch für die gesamte Dauer beitragsfrei versichert.


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