Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag läuft während Elterngeldbezug aus, beitragsfrei krankeversichert?

Frage: Arbeitsvertrag läuft während Elterngeldbezug aus, beitragsfrei krankeversichert?

Primula

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft während meiner Elternzeit aus, ich werde danach weiter Elterngeld beziehen, befinde mich aber ohne Arbeitsplatz ja nicht mehr in Elternzeit. In einem anderen Beitrag haben Sie geschrieben, dass die gesetzliche Krankenversicherung trotzdem beitragsfrei bleibt. Meine Krankenkasse widerspricht dem, sie meint, das ist nur der Fall, solange ich in Elternzeit bin (also solange wie mein Vertrag läuft). Ist das richtig so? Worauf kann ich mich berufen, falls ich doch ein Recht auf eine beitragsfreie Versicherung während des Elterngeldbezuges habe? Vielen Dank schon mal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, solange Sie Elterngeld bekommen sind Sie weiter beitragsfrei versichert. Liebe Grüße NB


sternenfee75

Beitrag melden

Du musst unterscheiden zwischen Elternzeit, die endet mit Auslaufen des Vertrages, und Elterngeldbezug. Solange man EG bezieht, ist man noch beitragsfrei versichert. Oder es kommt evtl für euch in Frage, sich über den Mann mitzuversichern, sofern verheiratet, keine Privatversicherung, ....


Primula

Beitrag melden

Danke für deine Antwort. Meine Krankenkasse widerspricht dem "Solange man EG bezieht, ist man noch beitragsfrei versichert" die meinen das ist nur während der Elternzeit der Fall. Worauf kann ich mich denn da berufen? Familienversicht über Mann kommt leider nicht in Frage.


Felica

Beitrag melden

Seite 73 https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf


Primula

Beitrag melden

Danke für den Link. Eindeutig steht es da aber leider nicht, dass es beitragsfrei ist, sondern nur, dass man weiter gesetzlich versichert ist und wenn pflichtversichert, dann beitragsfrei, und das bin ich ja dann nicht mehr aufgrund des Auslaufens des Vertrages, oder? Kann ich mich darauf berufen? https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/224.html Brauche irgendetwas, wenn ich da wieder anrufe, sonst sagen die wieder einfach nur, dass es nicht geht...


Dojii

Beitrag melden

Dein Paragraph ist der richtige, aber auch das Infoheftchen des Ministeriums ist eindeutig. Deine Mitgliedschaft VOR dem Elterngeld bleibt IM Elterngeldbezug bestehen. Du warst vorher pflichtversichert und bis es daher für die gesamte Dauer des Elterngeldes weiterhin. Und dadurch, dass du vorher pflichtversichert warst und im Elterngeld noch bist, bist du auch für die gesamte Dauer beitragsfrei versichert.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2013. Nun möchte ich gerne bald schwanger werden und frage ich mich, wie das Elterngeld berechnet wird, wenn folgende Situation eintrifft: Ich werde z.B. im Juni schwanger und der errechnete Termin ist etwa am 25.3.2014 (fiktives Datum). Mein Vertrag ist aber ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin zur Zeit im 7. Monat schwanger. Meine Chefin und ich verstehen uns echt blendend und mein Vertrag wäre auf jeden Fall um mindestens 1 Jahr verlängert worden, wäre da nicht die Schwangerschaft dazwischen gekommen. Da sie sehr sozial ist und meinem offen ausgesprochenen Kinderwunsch von Anfang an wohlwollend gegenüb ...

Guten Tag,  Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...

Sehr geehrte Frau Bader, für meinen Mann haben wir vom 19.3.-18.4.24 Elterngeld beantragt. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, möchte aber wegen Unstimmigkeiten im Kollegium so schnell wie möglich kündigen. (Zu Monatsmitte oder -ende, 1 Monat im Voraus) Könnte er zum 31.3. kündigen? Bliebe es dann bei 1 Monat Kündigungsfrist? Würde ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...

Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...

Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...