Mitglied inaktiv
Eine schwangere Mitarbeiterin kann infolge von Beschäftigungsverboten nach § 4 MuSchG mit der bisherigen Tätigkeit nicht weiterbeschäftigt werden. Der Arbeitgeber möchte sie mit einer zumutbaren Ersatztätigkeit weiterbeschäftigen. Dazu müßte sie aber zu anderen Arbeitszeiten als bisher kommen. Das lehnt die Schwangere aufgrund fehlender Kinderbetreuung (vormittags) ab. (Den nötigen Kitaplatz möchte sie nicht einfordern, obwohl das Kind schon 1,5 Jahre alt ist.) Im Arbeitsvertrag sind schriftlich keine bestimmten Arbeitszeiten vereinbart worden. Es sei aber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses mündlich ausdrücklich einverbart worden, dass die Frau zu bestimmten Tagen und bestimmten Tageszeiten mit Rücksicht auf ihre familiären Verhältnisse eingesetzt werden würde. Sie beruft sich nun auf diese mündliche Vereinbarung. Was ist nun verbindlich, was würde vor Gericht standhalten? Wer hat Recht?
Hallo, das wird sie nicht beweisen können. Auf der anderen Seite steht aber die Frage, ob es sich um eine jahrelange betriebliche Übung handelt. Das wird im Zweifel das Gericht entscheiden. Nach meinem dafürhalten Nein, dass im Vertrag eben anders steht. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn der AG seine pflicht einlöst und sie anderweitig einsetzt und sie ablehnt, ist sie raus. dann ist das arbeitsverweigerung. sei muss ihre persönlichen dinge klären um zu arbeiten. wenn da nix schriftlich da ist, gilt der vertrag. sie kann sich nicht auf das mündliche berufen, wie will sie das beweisen? dann muss sie sich um die betreuung kümmern. so würde ich das sehen. sie möchte doch weiter lohn bekommen oder nicht? und der arbeitgeber hat ja ersatzarbeit für sie
Mitglied inaktiv
Als "Nachweis" für die mündliche Vereinbarung sieht sie die jahrelange Einteilung in den Dienstplänen zu ganz bestimmten Zeiten. Ist das stichhaltig?
mellomania
könnte man als sogenannte betriebliche übung einstufen. hmmm..schwierig, da der AG ja verpflichtet ist, vor einen BV einen andren arbeitsplatz zur verfügung zu stellen. wenn sie den nicht annehmen kann oder will, hat er seine pflicht getan. dann müsste sie unbezahlt daheim bleiben. es ist ja seine pflicht . selbst arbeiten, die mit ihrer qualifikation nix zu tun haben, kann er ihr geben und sie muss sie machen. schwierig das ganze...
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat mich heute angerufen. Da er für mich keinen Ersatz findet, wenn ich weiter als Leitung angestellt bin, soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ab 01.07. mit einer neuen Stelle( also der Stellvertretung) und einer Schlechtergruppierung vom Gehalt her. Am 01.07. werde ich mich bereits im Muttersch ...
Hallo Frau Ba, der befristete Vertrag endet während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs, das Arbeitsverhältnis endet am 04.06.2024. Ich bin pflichtversichert bei VIACTIV. Der Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub beginnt am 22.05.2024. Wer zahlt am Ende des Arbeitsvertrages? Welche Leistungen erhalte ich am Ende des Mutterschaftsu ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein ein Befristeter Vertrag von mein Arbeitgeber für 2 Jahre. Das endet Oktober 2024. Jetzt er hat mir nicht das Vertrag verlängert, weil ich schwanger bin. Mein Geburtstermin ist im Oktober auch une Elterngeld beginnen im Dezember. Bekomme ich Elterngeld so hoch wie ich ein unbefristeter Vertrag hätte, oder bekomme ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines befristeten Arbeitsvertrages und einer erneuten Schwangerschaft. Ich habe am 01.12.2023 bei meinem aktuellen Arbeitgeber angefangen und habe einen befristeten Vertrag (bis zum 01.06.2026). Nun bin ich das zweite mal Schwanger. Mein Kind wird voraussichtlich im Januar 2025 geboren ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet. Fangen wir Mal an.. Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde. Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner