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Hallo liebe Frau Bader, ich müßte am 26.11.2001 (Ende meines Erziehungsurlaubes) wieder arbeiten. Da ich leider am 03.07.2001 in der 18. SSW einen Abgang hatte, jetzt aber wieder schwanger bin , anfang 9. SSW schreibt mir der Arzt von Anfang an einen Arbeitsverbot aus (seit der 4. SSW). Was bedeutet das für mich in finanzieller Hinsicht, muß da die Krankenkasse von Anfang an zahlen, oder muß der Arbeitgeber noch zahlen? Ich wäre um Ihren Rat sehr dankbar. Gruß Claudia
Liebe Claudia, das kommt auf den Arzt an. Wenn er ein Beschäftigungsverbot ausspricht, bekommen Sie den Lohn weiter, wenn er Sie krankschreibt, erhalten Sie 6 Wo. Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Gruß, NB
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