Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitssuchend nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitssuchend nach Elternzeit

Juliaaa83

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Hallo Frau Bader, ich möchte mich nach meiner Elternzeit, die bis zum 19 Juli läuft Arbeitssuchend melden, allerdings ist meine Tochter erst ab Mitte August in einer Betreuung. Kann ich mich vorher schon arbeitssuchend melden, gibt es da fristen? Den Job habe ich erst vor einer Woche zum Ende der Elternzeit gekündigt. Liebe Grüße Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zum einen bekommen Sie nur dann Arbeitslosengeld, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das Kind alle betreut ist. Zum anderen müssen Sie mit einer Sperre rechnen, da Sie ja selber gekündigt haben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du musst dich sogar schon lange arbeitssuchend gemeldet haben. Nämlich 3 Monate vorher. Bist also schon zu spät dran, es kann sein das es deshalb eine Sperre gibt. Also schnellstens nachholen. EZ und damit auch krankenversicherung hast Du allerdings eh nur mit AG oder Elterngeld. Falls du also nicht verheiratet bist, hast Du auch wegen der Krankenversicherung eine Lücke.


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