Mitglied inaktiv
hallo frau bader! ich bin auf 400 euro basis eingestellt mit unbefristeten vertrag! als ich schwanger wurde habe ich es meinem arbeitgeber mittgeteilt,dann arbeitete ich weiterhin bis ich merkte das ich schmerzen hatte und mein arzt und die krankenkasse eine leichtere arbeit beim arbeitgeber anfordete!Der arbeitgeber teilte mit das ich jetzt mich nur 12 stunden monatlich einsetzen wird wo ich dann nur 50 euro verdiene! Da ich durchschnittlich 400 euro verdiente fehlt mir der rest! er will mir nur 50 euro geben mutterschaftsgesetze usw. interresiere in nicht,das wäre arbeitgeberfeindlich! darf er das? habe ich ein recht auf volles gehalt? vielen dank spomenka
Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, selber gesorgt werden - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansrüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Gruß, NB
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