Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsplatz annehmen trotz Schwangerschaft und BV?

Frage: Arbeitsplatz annehmen trotz Schwangerschaft und BV?

schneeflocke2018

Beitrag melden

Hallo! Ich bin einer schwierigen Lage! Nach langer Arbeitslosigkeit und einem langen und komplizierten Bewerbungsverfahren habe ich eine Zusage für eine Tätigkeit bekommen. Jetzt bin ich schwanger geworden. Darf ich diesen Job annehmen, obwohl ich ja schon weiss, dass ich schwanger bin? Hinzu kommt, dass ich in diesem Job aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen würde. Kann mich der Arbeitgeber auf arglistige Täuschung verklagen? Meine Frauenärztin, der ich mich anvertraut habe sagte mir, sie könne grundsätzlich kein BV mehr aussprechen, das müsste ich mit dem Arbeitgeber klären. Ich bin hin und hergerissen. Vielleicht können Sie etwas Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Europäische Gerichtshof entschied im Jahr 2003, dass das Beschäftigungsverbot nicht als Grund gelte, dass man die Schwangerschaft verheimlichen darf. Es ist etwas strittig, ob dies weiterhin gilt, Probleme mit dem Arbeitgeber kann es durchaus geben. Viele Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

hast du den vertrag bereits unterschrieben? deine ärztin hat vollkommen recht. was für einen tätigkeit ist es? du weißt doch gar nicht, ob der AG einen ersatzarbeitsplatz für dich hat, den du dann ja annehmen musst. es obliegt ihm alleine, ob er dir adnre arbeit geben kann, für was du ja auch bezahlt wirst oder ob er dir notgedrungen ein bv geben muss, wenn er eben keinen andren arbeitsplatz hat. da kommt es auf deine tätigkeit dort an


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sofern noch nicht geschehen Vertrag unterschreiben und zurücklehnen! Ob Gefährdungen vorliegen prüft der AG, ggf. entweder BV oder Ersatzarbeitsplatz. Luegt eh nicht in den Händen der Frau, also beruhigt unterschreiben. Hinterher informieren ;-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da in jedem Job seit dem 1.1.18 der AG erst genau prüfen muss ob wirklich ein BV wegen der Arbeit ausgesprochen wird, kannst du gar nicht 100% sicher wissen ob du eines erhälst. es ist auch völlig egal was sonst die regel ist oder wie es in der Vergangenheit gemacht wurde. Anders sähe es aus wenn der Arzt dir ein individuellen BV geben würde - dann könnte man Täuschung unterstellen.... Fraglich ist halt ob du dann in dem Job lange glücklich sein wird wenn du dann irgendwann aus der EZ zurückkehrst. Musst du also selbst wissen ob du dann unterschreibst oder nicht, rechtlich OK ist es allemale. Dafür musst du aber eben auch arbeiten können/wollen wenn der AG einen Ersatzarbeitsplatz hat...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallöchen!!! Mein Freund & ich planen in naher Zukunft, dass wir endlich ein Kind bekommen. Da ich als Dauernachtwache in einem Altenheim arbeite, möchte ich wissen, ob ich nach der Schwangerschaft& dem Erziehungsurlaub Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz (Nachtdienst) habe?? MFG, Franzie

Hallo Frau Bader, ich bin Sozialpädagogin und mache Hausbesuche, die Klienten dürfen in ihrer eigenen Wohnung rauchen. Muss mir der Arbeitgeber während der Schwangerschaft andere Klienten (Nichtraucher) zuweisen? Was passiert, wenn das es nicht genug nicht rauchende Klienten gibt? Vielen Dank und viele Grüße

Hallo, wollte mal was fragen. Unszwar habe ich ab morgen ein neues arbeitsverhältnis. Und weiß erst seit kurzem das ich in der 5.ssw bin. 1. Frage wann muss ich dem Arbeitgeber benachrichtgen ??? 2. Kann er mich dann einfach kündigen oder habe ich auch da rechte ??? 3. Bin ich überhaupt verpflichtet ihn über meine Schwangerschaft zu informier ...

Hallo, ich bin schwanger und arbeite in einem Gebäude, in dem Asbest verarbeitet wurde. Ich weiß, dass einige Gebäudeteile bereits saniert wurden, allerdings arbeite ich noch nicht lange dort und bin daher nicht sicher, inwieweit mein Büro betroffen ist. Was kann ich als Schwangere in diesem Fall tun? Habe ich z.B. das Recht, eine Prüfung des ...

Guten Tag Frau Bader, Ich arbeitebim Einzelhandel und bin in der 27. SsW. Da es am Arbeitsplatz zu erheblichen Problemen bezüglich der Einhaltung des MuSchuG kam, muss nun die Gewerbeaufsicht tätig werden und den Arbeitsplatz überprüfen. Ich habe damals gleich zu Beginn meine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt. Hätte dann eine Gefährdun ...

Guten Frau Bader, ich arbeite in einem Verkaufsbereich mit stetig wechselndem Kundenkontakt. Eine Gefährdungsbeurteilung wurde erstellt unter dem Punkt das ich keine Beratungen – längere Gespräche zurzeit ausführen soll. Zur Erklärung ich arbeite einem Großhandel mit Schaufläche. Die Arbeitsplätze sind dort verteilt. Diese Gespräche /Beratu ...

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Hallo Frau Bader, bei uns ist es sehr schwer, ein Kindergartenplatz ab drei zu bekommen, auch wenn es ein rechtlichen Anspruch gibt. Was passiert, wenn mein Kind beziehungsweise ich kein Kindergartenplatz bekomme aber meine Elternzeit endet? Ich habe niemanden, den ich mein Kind geben kann. Nehmen wir an ich müsste jetzt am 1.11.2025 da hier di ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...