schneeflocke2018
Hallo! Ich bin einer schwierigen Lage! Nach langer Arbeitslosigkeit und einem langen und komplizierten Bewerbungsverfahren habe ich eine Zusage für eine Tätigkeit bekommen. Jetzt bin ich schwanger geworden. Darf ich diesen Job annehmen, obwohl ich ja schon weiss, dass ich schwanger bin? Hinzu kommt, dass ich in diesem Job aufgrund meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen würde. Kann mich der Arbeitgeber auf arglistige Täuschung verklagen? Meine Frauenärztin, der ich mich anvertraut habe sagte mir, sie könne grundsätzlich kein BV mehr aussprechen, das müsste ich mit dem Arbeitgeber klären. Ich bin hin und hergerissen. Vielleicht können Sie etwas Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, der Europäische Gerichtshof entschied im Jahr 2003, dass das Beschäftigungsverbot nicht als Grund gelte, dass man die Schwangerschaft verheimlichen darf. Es ist etwas strittig, ob dies weiterhin gilt, Probleme mit dem Arbeitgeber kann es durchaus geben. Viele Grüße NB
mellomania
hast du den vertrag bereits unterschrieben? deine ärztin hat vollkommen recht. was für einen tätigkeit ist es? du weißt doch gar nicht, ob der AG einen ersatzarbeitsplatz für dich hat, den du dann ja annehmen musst. es obliegt ihm alleine, ob er dir adnre arbeit geben kann, für was du ja auch bezahlt wirst oder ob er dir notgedrungen ein bv geben muss, wenn er eben keinen andren arbeitsplatz hat. da kommt es auf deine tätigkeit dort an
Mitglied inaktiv
Sofern noch nicht geschehen Vertrag unterschreiben und zurücklehnen! Ob Gefährdungen vorliegen prüft der AG, ggf. entweder BV oder Ersatzarbeitsplatz. Luegt eh nicht in den Händen der Frau, also beruhigt unterschreiben. Hinterher informieren ;-)
Mitglied inaktiv
Da in jedem Job seit dem 1.1.18 der AG erst genau prüfen muss ob wirklich ein BV wegen der Arbeit ausgesprochen wird, kannst du gar nicht 100% sicher wissen ob du eines erhälst. es ist auch völlig egal was sonst die regel ist oder wie es in der Vergangenheit gemacht wurde. Anders sähe es aus wenn der Arzt dir ein individuellen BV geben würde - dann könnte man Täuschung unterstellen.... Fraglich ist halt ob du dann in dem Job lange glücklich sein wird wenn du dann irgendwann aus der EZ zurückkehrst. Musst du also selbst wissen ob du dann unterschreibst oder nicht, rechtlich OK ist es allemale. Dafür musst du aber eben auch arbeiten können/wollen wenn der AG einen Ersatzarbeitsplatz hat...
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