Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bei Bekanntgabe der Schwangerschaft

Frage: Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bei Bekanntgabe der Schwangerschaft

Delphin88

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich arbeitebim Einzelhandel und bin in der 27. SsW. Da es am Arbeitsplatz zu erheblichen Problemen bezüglich der Einhaltung des MuSchuG kam, muss nun die Gewerbeaufsicht tätig werden und den Arbeitsplatz überprüfen. Ich habe damals gleich zu Beginn meine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt. Hätte dann eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden müssen? Ich meine damit nicht mündliche Anweisungen. Hätte in meiner Anwesendheit ein solches Formular zur Gefährungsbeurteilung ausgefüllt werden müssen, denn ich auch hätte unterschreiben müssen? Oder iwe ist das geregelt? Kann der AG eine solche Beurteilung auch ohne meine Anwesendheit durchführen? Oder wie läuft das ab? Ich habe nämlich nie so ein Gespräch geführt. MfG, Delphin88


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der AG muss es machen - aber Sie nicht inkludieren. Im Zweifel aber das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Diese Fragen klärt die Gewerbeaufsicht mit deinem Arbeitgeber; du hast dabei keinerlei Pflichten. Es genügt wenn du oder der AG die Gewerbeaufsicht bittet, die Arbeitsbedingen zu überprüfen. Das ist eine Sache zwischen der Behörde und dem Arbeitgeber.


Delphin88

Beitrag melden

Also erfolgt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht zwangläufig eine Gefährungsbeurteilung durch den Arbeitgeber? Und meine Frage war auch, wenn dies erfolgen sollte, muss ich dabei anwesend sein, also muss beispielsweise mein Vorgesetzter mit mir ein Gespräch darüber führen und mich aufklären und muss ich das auch mit einer Unterschrift sozusagen bestätigen, dass darüber informiert wurde?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja. Ja. Das alles hat der AG zu verantworten.


Delphin88

Beitrag melden

Und was ist, wenn er dem nicht nachkommt? Zudem: muss es für mich in der SSW ein Möglichkeit geben mich hinzulegen, wenn ich im Einzelhandel arbeite? Was, wenn es keine Möglichkeit gibt? Sprich, wir haben keinen Pausenraum. Sind nur zu viert in der Filiale.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

zu 1.: die Gewerbeaufsicht wird den AG auf seine Pflichten hinweisen und die Gefährdungsbeurteilung einfordern zu 2.: auch das wird die Gewerbeaufsicht klären. Wenn ein Pausenraum oder anderer Raum vorhanden ist, kann eine Klappliege aufgestellt werden; wenn der Platz nicht dafür reicht, behilft man sich mit anderen Mitteln; es kommt auch auf die Stundenzahl an; je weniger Stunden gearbeitet wird, desto weniger dringend ist die Frage. Wie weit ist es nach Hause? Eine fehlende Liegemöglichkeit führt idR nicht zur Freistellung. Eventuell wirst du dann in eine andere Filiale mit Pausenraum versetzt, wo eine Liege aufgestellt werden kann.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallöchen!!! Mein Freund & ich planen in naher Zukunft, dass wir endlich ein Kind bekommen. Da ich als Dauernachtwache in einem Altenheim arbeite, möchte ich wissen, ob ich nach der Schwangerschaft& dem Erziehungsurlaub Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz (Nachtdienst) habe?? MFG, Franzie

Hallo Frau Bader, ich bin Sozialpädagogin und mache Hausbesuche, die Klienten dürfen in ihrer eigenen Wohnung rauchen. Muss mir der Arbeitgeber während der Schwangerschaft andere Klienten (Nichtraucher) zuweisen? Was passiert, wenn das es nicht genug nicht rauchende Klienten gibt? Vielen Dank und viele Grüße

Hallo, wollte mal was fragen. Unszwar habe ich ab morgen ein neues arbeitsverhältnis. Und weiß erst seit kurzem das ich in der 5.ssw bin. 1. Frage wann muss ich dem Arbeitgeber benachrichtgen ??? 2. Kann er mich dann einfach kündigen oder habe ich auch da rechte ??? 3. Bin ich überhaupt verpflichtet ihn über meine Schwangerschaft zu informier ...

Hallo, ich bin schwanger und arbeite in einem Gebäude, in dem Asbest verarbeitet wurde. Ich weiß, dass einige Gebäudeteile bereits saniert wurden, allerdings arbeite ich noch nicht lange dort und bin daher nicht sicher, inwieweit mein Büro betroffen ist. Was kann ich als Schwangere in diesem Fall tun? Habe ich z.B. das Recht, eine Prüfung des ...

Hallo! Ich bin einer schwierigen Lage! Nach langer Arbeitslosigkeit und einem langen und komplizierten Bewerbungsverfahren habe ich eine Zusage für eine Tätigkeit bekommen. Jetzt bin ich schwanger geworden. Darf ich diesen Job annehmen, obwohl ich ja schon weiss, dass ich schwanger bin? Hinzu kommt, dass ich in diesem Job aufgrund meiner Schwanger ...

Guten Frau Bader, ich arbeite in einem Verkaufsbereich mit stetig wechselndem Kundenkontakt. Eine Gefährdungsbeurteilung wurde erstellt unter dem Punkt das ich keine Beratungen – längere Gespräche zurzeit ausführen soll. Zur Erklärung ich arbeite einem Großhandel mit Schaufläche. Die Arbeitsplätze sind dort verteilt. Diese Gespräche /Beratu ...

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Hallo Frau Bader, bei uns ist es sehr schwer, ein Kindergartenplatz ab drei zu bekommen, auch wenn es ein rechtlichen Anspruch gibt. Was passiert, wenn mein Kind beziehungsweise ich kein Kindergartenplatz bekomme aber meine Elternzeit endet? Ich habe niemanden, den ich mein Kind geben kann. Nehmen wir an ich müsste jetzt am 1.11.2025 da hier di ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...