Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bei Bekanntgabe der Schwangerschaft

Frage: Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bei Bekanntgabe der Schwangerschaft

Delphin88

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Guten Tag Frau Bader, Ich arbeitebim Einzelhandel und bin in der 27. SsW. Da es am Arbeitsplatz zu erheblichen Problemen bezüglich der Einhaltung des MuSchuG kam, muss nun die Gewerbeaufsicht tätig werden und den Arbeitsplatz überprüfen. Ich habe damals gleich zu Beginn meine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt. Hätte dann eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden müssen? Ich meine damit nicht mündliche Anweisungen. Hätte in meiner Anwesendheit ein solches Formular zur Gefährungsbeurteilung ausgefüllt werden müssen, denn ich auch hätte unterschreiben müssen? Oder iwe ist das geregelt? Kann der AG eine solche Beurteilung auch ohne meine Anwesendheit durchführen? Oder wie läuft das ab? Ich habe nämlich nie so ein Gespräch geführt. MfG, Delphin88


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG muss es machen - aber Sie nicht inkludieren. Im Zweifel aber das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

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Diese Fragen klärt die Gewerbeaufsicht mit deinem Arbeitgeber; du hast dabei keinerlei Pflichten. Es genügt wenn du oder der AG die Gewerbeaufsicht bittet, die Arbeitsbedingen zu überprüfen. Das ist eine Sache zwischen der Behörde und dem Arbeitgeber.


Delphin88

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Also erfolgt nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht zwangläufig eine Gefährungsbeurteilung durch den Arbeitgeber? Und meine Frage war auch, wenn dies erfolgen sollte, muss ich dabei anwesend sein, also muss beispielsweise mein Vorgesetzter mit mir ein Gespräch darüber führen und mich aufklären und muss ich das auch mit einer Unterschrift sozusagen bestätigen, dass darüber informiert wurde?


Mitglied inaktiv

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Ja. Ja. Das alles hat der AG zu verantworten.


Delphin88

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Und was ist, wenn er dem nicht nachkommt? Zudem: muss es für mich in der SSW ein Möglichkeit geben mich hinzulegen, wenn ich im Einzelhandel arbeite? Was, wenn es keine Möglichkeit gibt? Sprich, wir haben keinen Pausenraum. Sind nur zu viert in der Filiale.


Mitglied inaktiv

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zu 1.: die Gewerbeaufsicht wird den AG auf seine Pflichten hinweisen und die Gefährdungsbeurteilung einfordern zu 2.: auch das wird die Gewerbeaufsicht klären. Wenn ein Pausenraum oder anderer Raum vorhanden ist, kann eine Klappliege aufgestellt werden; wenn der Platz nicht dafür reicht, behilft man sich mit anderen Mitteln; es kommt auch auf die Stundenzahl an; je weniger Stunden gearbeitet wird, desto weniger dringend ist die Frage. Wie weit ist es nach Hause? Eine fehlende Liegemöglichkeit führt idR nicht zur Freistellung. Eventuell wirst du dann in eine andere Filiale mit Pausenraum versetzt, wo eine Liege aufgestellt werden kann.


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