Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld

Frage: Arbeitslosengeld

Augustmama2017

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Hallo, ich wollte mich erkundigen, wie ich nun weiter tätig werden muss. Ich habe eine Tochter 17 Monate und bin nun schwanger (noch ganz am Anfang). Ich hatte vor meiner Tochter die in August 2017 geboren ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Der Vertrag lief im September 2017 aus. Meine Elterngeld bekomme ich gesplittet für 2 Jahre bis Juni 2019 (da mein Mann ebenfalls 2 Monate Elternzeit hatte nicht bis August). Ich habe dies damals beim Arbeitsamt angegeben. Zudem hatte ich ein Beschäftigungsverbot ab April 2017 aufgrund einer Risikoschwangerschaft. Wahrscheinlich werde ich diesmal auch ein Beschäftigungsverbot bekommen. Was muss ich nun dem Arbeitsamt melden und erhalte ich dann nach dem Elterngeld von 1. Kind (ab Juli 2019) aufgrund eines Beschäftigungsverbotes Arbeitslosengeld bis das 2. Kind auf der Welt ist? Wieviel Elterngeld steht mir dann nach der Entbindung zu? Muss ich hier etwas beachten? Derzeit erhalte ich das gesplittete Elterngeld und Familiengeld. Ich betreue meine Tochter selbst. Vielen Dank für die Auskunft. Vg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Sie bekommen dann aus zwei Gründen kein Arbeitslosengeld. Zum einen scheinen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen, zum anderen bekommt man kein Arbeitslosengeld, wenn man ein umfängliches Beschäftigungsverbot hat. Liebe Grüße NB


Felica

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Beschäftigungsverbot ist nicht. Du hast ja gar keine Arbeit. Wozu also ein BV? Man muss dich vor nichts schützen was als Gefahr von der Arbeit ausgeht. ALG1 fällt auch flach wenn du keine Kinderbetreuung hast. Solltest du ein BV bekommen und Kinderbetreuung, würde es trotzdem wegfallen weil du dann ja immer noch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Heißt du bist einfach Hausfrau. Elterngeld wird dann Mindestsatz werden, du hast ja nichts dafür getan das es mehr wird.indem du wieder arbeitest. Das du es hast splitten lassen spielt nur für die ersten 14 Monate eine Rolle, das danach ist egal. Für das neue EG wird halt geschaut was man in den 12 Monaten vorher verdient hat. EG wird bis längstens 14 Monate ausgeklammert, alles danach ohne Einkommen wirf mit 0 € gerechnet. Willst du also mehr EG erwirtschaften, wirst du jetzt sofort arbeiten müssen. In dem Falle würde ichd as EG dann in Basis-EG wandeln lassen weil es sonst angerechnet wird auf das Einkommen.


Sternenschnuppe

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Hallo Du musst Dich zum Ende des Elteengeldes bei Deinem Mann familienversichern, sofern verheiratet und er nicht privat versichert. Da Du keine Arbeit hast fällt ein BV aus, da keine Kinderbetreuung ALG1 auch. Du bist dann Hausfrau und Dein Mann kommt für Euch auf. Elterngeld wird der Mindestsatz, da Du kein Einkommen hattest 12 Monate vor Geburt.


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