Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld

Frage: Arbeitslosengeld

wurzelzwerg22

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Hallo, vor meiner ersten Schwangerschaft war ich sozialversicherungspflichtig tätig (unbefristeter Vertrag). Während meiner 3 jährigen Elternzeit arbeitete ich für einige Monate geringfügig und wurde dann wieder schwanger. Wegen Infektionsschutz bekam ich Berufsverbot. Ist es richtig, dass ich dann auch nach der Elternzeit nicht mein eigentliches Gehalt im Berufsverbot bekam sondern nur bemessen an meinem stundenweise Verdienst in der Elternzeit? Unter anderen Umständen hätte ich ja wieder normal zur Verfügung gestanden.? Ich war dann nach der Elternzeit weitere 3,5 Monate im Berufsverbot bzw Mutterschutz. Dann war die Geburt des zweiten Kindes und am Ende der 3jährigen Elternzeit für das zweite Kind wurde ich gekündigt (hatte vorher noch geringfügig ausgeholfen die letzten Monate). Da ich nun einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellte, bemerkte ich, dass meine Sozialversicherung für die Berufsverbotszeit nicht voll gezahlt wurde (nur Krankenversicherung)? Hätte ich nicht laut Vertrag Anspruch darauf gehabt und auf das Gehalt vor der ersten Schwangerschaft? Oder berechnet sich das Berufsverbot tatsächlich nach dem geringfügigen Verdienst in der Elternzeit und nicht nach dem eigentlichen Einkommen wenn ich kein Berufsverbot gehabt hätte?Nun bekomme ich wohl deswegen kein ALG...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bei einem Beschäftigungsverbot mussten Sie das erhalten, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten hätten. Es kommt also drauf an, was vertraglich vereinbart war. Entscheidend ist jetzt, wie hoch Ihr fiktives Einkommen ist und wie viele Stunden Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


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