Hallo Frau Bader, ich bin bis Ende November 2010 in Elternzeit. Der Vertrag bei meinem letzten Arbeitgeber läuft bis Mai 2010, dort wieder einzusteigen ist eher nicht möglich. Falls ich nicht sofort an die Elternzeit einen Job finde steht mir doch eigentlich Arbeitslosengeld zu. Wieviel wäre das dann, bezieht es sich auf die Höhe des Elterngeldes oder meines Verdienstes vor der Elternzeit? Ich werde dann auch nur mit höchstens 30 Stunden arbeiten gehen können, da mehr aufgrund des Kindes nicht möglich ist. Ich bin unverheiratet und alleinerziehend. Liebe Grüße Anne