Mitglied inaktiv
Hallo, wir sind 3 Personen im Haushalt.Also ich meine Tochter uns mein Freund.(ist nicht der leibliche Vater von meiner Tochter). Wir haben immer 740.44euro Arbeitslosengeld gekriegt.Haben es in Oktober neu beantragt(muss man aller halben Jahr)und jetzt kriegen wir bloß noch 592,43 euro. Ich habe angerufen wieso wir den so wenig jetzt kriegen.Da meinte die Frau am Telefon weil ich nicht allein erziehend bin. Das habe ich mir jetzt mal durchn Kopf gehen lassen.Mein Freund ist nicht der leibliche Vater er muss nicht für meine Tochter aufkommen.Er hat ja keine Sorgerecht nichts.So wurde es mir auch damals erklärt in der Wg.Das ich extra beantragen soll. Ich weiß wir sind eine Bedarfsgemeinschaft aber er muss sich aber nicht um die kleine kümmern??? Könnt ihr mir helfen. Muss er oder nicht?? lg
Hallo, egal, ob er der Vater ist. ALleine heißt eben alleien Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
alg1 hat aber mit der bedarfsgemeinschaft nichts zu tun.....das bekommt jeder, egal mit wem er wohnt. meinst du alg2?? da fällt der ae-zuschlag weg, wenn du mit einer person über 18 zusammenwohnst. du bekommst ja evtl unterhalt vom erzeuger oder unterhaltsvorschuss. dein freund MUSS nichts.
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe vor kurzem geheiratet - nicht der leibliche Vater meines Sohnes - prompt entfiel der Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn! Habe im Jugendamt angerufen, nachgefragt,mann muss jede Änderungen sofort dem Jugendamt mitteilen,wenn mann mit zusammenzieht mit einem neuen "Freund" oder geheiratet hat usw. den indem der "neue" einzieht oder mann zusammenzieht, ist er automatisch mit verantwortlich für das Kind, auch wenn es nicht seins ist! Er hat muss ich auch um das Kind kümmern, quasi für den Lebensunterhalt geradestehen! Find ich überhaupt nicht toll, mein Ex hat keinen cent für Sohnemann gezahlt, weil es ihm egal ist und jetzt muss jemand anders hinhalten! Meinem Mann ist es zwar egal, er hat überhaupt kein Problem damit, aber ich finde es total unfair! Unterhaltspflicht für den leiblichen Vater besteht aber weiter! Das einzigste was gestrichen wird, ist der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt! lg
Mitglied inaktiv
Hallo, Ja was ist wenn wir eine Wg hätten???? Ich finde es irgendwo unfair.Mein Freund ist 21 Jahre und hat ein 400 euro Job (bin mit ihm nicht verheiratet).Da bin ich doch alleinerziehend?Er muss sich nicht um Celina kümmern ist aj nicht der richitge Vater. Wir haben immer was gekriegt auch wo ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe.War ich auch alleinerziehend. Wieso jetzt nicht mehr seid Oktober?Es hat sich nichts geändert. Hmm vielleicht bin ich auch einfach nur zu dumm dafür;-) kenne mich nämlich überhaupt nicht aus
Mitglied inaktiv
"Alleinerziehend" in gesetzlichen Sinn bist Du, wenn Du als einzige Erwachsene mit Kind(ern) zusammen in einem Haushalt wohnst. Sobald ein anderer Erwachsener dazu kommt bist Du nicht alleinerziehend, dabei ist es gleichgültig, ob es sich um den leiblichen Vater oder jemand anderen handelt. Mann nimmt - zu Recht - an, daß zusammenlebende Erwachsene sich gegenseitig unterstützen, dadurch wird naturgemäß der Bedarf geringer (zwei Haushalte kosten ja mehr als einer). Dein Satz "aber er muss sich aber nicht um die kleine kümmern???" ist recht merkwürdig: niemand kann gezwungen werden, sich um andere Kinder "zu kümmern", eine Bedarfsgemeinschaft seid Ihr aber in jedem Fall.
Mitglied inaktiv
Das ist aber nicht richtig - nur wenn man neu heiratet - schau mal in die Gesetze
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