Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeitslosengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: arbeitslosengeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, zur zeit bin ich in der 18 SSW und bek. arbeitslosengeld, jetzt ist meine frage bek. man es weiter wenn der gynäkologe einen arbeitsunfähig geschrieben hat? Mit freundlichen Grüßen Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hierzu ein Fall: Bei einer Arbeitslosen wurde eine Risikoschwangerschaft festgestellt. Da sie schon drei vorhergegangene Fehlgeburten erlitten hatte, verhängte der behandelnde Arzt ein Beschäftigungsverbot zum Schutz des ungeborenen Kindes. Daraufhin strich die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld mit der Begründung, die 32-Jährige stehe dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Folglich stehe ihr kein Arbeitslosengeld zu. Das Hessische Landessozialgericht kippte die Entscheidung der Arbeitsagentur. Die Bundesarbeitsagentur stellt für Arbeitslose eine Art "Ersatzarbeitgeber" dar. Dieser muss deshalb - wie jeder andere Arbeitgeber auch - die Kosten für ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz tragen. Folge: Die Arbeitsagentur durfte die Frau nicht auf den Bezug von Krankengeld beziehungsweise Sozialhilfe verweisen und muss das Arbeitslosengeld nachzahlen (LSG Hessen, Urteil vom 21. 8. 2007, Az. L 9 Al 35/04). Liebe´Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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meinte natürlich wenn der arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt..


Mitglied inaktiv

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Das Beschäftigungsverbot soll werdende Mütter und das Kind vor jedem Gesundheitsrisiko zu bewahren, das mit der Fortsetzung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit verbunden ist. Das Beschäftigungsverbot ist demnach an eine Arbeitsstelle gekoppelt. Du erhälst nach Wegfall des ALG I das ALG II, zusätzlich einen Mehrbedarf nach Vollendung der 12 SSW. LG


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