Mitglied inaktiv
mein arbeitgeber bietet mir nach meiner elternzeit zwar einen arbeitsplatz an, dieser ist jedoch von den arbeitszeiten für mich unrealistisch und daher nicht machbar. mein arbeitgeber meinte dazu: dann muß ich halt kündigen ! evtl. würde er einen aufhebungsvertrag zu stimmen. meine frage: bekomme ich sowohl bei einer kündigung meinerseits als auch bei einem aufhebungsvertrag dann arbeitslosengeld ? oder bekomme ich erst nach 3 monaten arbeitslosengeld ? berechnet sich das Arbeitslosengeld nach dem letzten vollzeiteinkommen oder gibt es da neue regelungen (einbeziehung des partnergehaltes) ? -DANKE !-
Hallo, wenn Sie kündigen / einen Aufhebungsvertrag machen, müssen Sie dem AA plausibel machen, warum dies geschah. Dann sind Sie nicht gesperrt. Die Berechnung ist geblieben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
was sind gute gründe. wir sind während der elternzeit umgezogen - die fahrt zur arbeit würde je nach Verkehr 1 bis 1 1/2 stunden dauern. da ich meine kinder pünktlich vom kindergarten abholen muß, müsste ich um sicher zu gehen mit 1 1/2 stunden fahrzeit rechnen (einfach). leider ermöglicht mir mein arbeitgeber auch nicht einen teil meiner arbeit von zu hause aus zu erledigen, so daß auch ein 20 stunden arbeitsplatz (den sie mir anbieten) zu einem 32 stunden job inkl. fahrzeit wird. ich habe jedoch nur einen 14:00 uhr kindergartenplatz (hoffentlich bis dann, dertzeit nur einen 12:00 uhr platz) ich kann es eignentlich nich realisieren.
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