Mitglied inaktiv
hallo frau bader.. in einem unterem beitrag haben sie geschrieben das man nur anrecht auf aurbeitslosengeld hat wenn man 12 moante durchgängig beschäftigt war. wie sieht das aus wenn man nach der leternzeit gekündigt wird?? hat man dann trotzdem anspruch?? und wie ist es wenn man vor der elternezeit ein arbeitsverbot hatte ?ßich hoffe es zählt nur die elternzeit und man bekommt geld. vielen dank im vorraus jule
Hallo, das ist falsch. Elternzeiten zählen nicht dazu, bis zu drei Jahre pro Kind bzw. zum 3. Geb. des letzten Kindes, Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wie und warum Du arbeitslos geworden bist ist egal und auch ob vorher ein Arbeitsverbot ausgesprochen wurde ! Entscheidend ist ebend ob man in den letzten 12 Monaten steuerpflichtiges Einkommen hatte ! Wenn Du also 3 Jahre EU hattest und auch keine Teilzeit in der Zeit gearbeitet hast hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ! lG Jessica
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