Mitglied inaktiv
Liebe Frau Rechtsanwältin, ich war vom 26.07.2000 bis zum 30.06.2001 bei einer Gebäudereinigungsfirma befristet halbtags beschäftigt. Am 11.06.2001 begann der Mutterschutz, d.h. mein Arbeitsvertrag lief am 30.06. aus. Ich erhielt bis zum 23.09. Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Mein Arbeitgeber stellte mich nach Ablauf des Mutterschutzes nicht wieder ein, daher meldete ich mich arbeitslos. Das Arbeitsamt lehnte meinen Antrag auf Arbeitslosengeld ab, da ich kein volles Jahr beschäftigt gewesen wäre, 20 Tage würden fehlen. Meine Frage ist, warum die Zeit des Mutterschutzes (8 Wochen) nicht berücksichtigt wird, denn in der Zeit hätte ich wegen des Arbeitsverbots gar nicht arbeiten können, selbst wenn ich es gewollt hätte. Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich hoffe, daß diese Frage vielleicht auch andere Teilnehmer des Forums interessiert. Mit freundlichen Grüßen Ludmilla Waldberg
Liebe Ludmilla, es zählt nur die Zeit, in der Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Egal ob Mutterschutz oder nicht. Gruß, NB
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