Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, zur Zeit bin ich noch mit meinem ersten Kind im Erziehungsurlaub, der am 11.08.2001 endet. Da ich wieder schwanger bin, gehe ich ab dem 02.12.2001 wieder in den Mutterschutz. Vor der ersten Geburt hatte ich eine feste Angestelltenstelle in Hamburg, ich wohne in Kiel. Da mein Sohnemann noch keinen Kindergartenplatz hat, wollte ich eigentlich nach dem Erziehungsurlaub nicht wieder arbeiten, lohnt ja auch nicht unbeding, für ca. 3,5 Monate. Der Kindsvater und ich sind nicht verheiratet, deshalb habe ich bei der Krankenkasse nachgefragt, wie es dann in diesen 3,5 Monaten mit der Versicherung läuft. Die Dame dort hat mir geraten, den alten Job in Hamburg zu kündigen und mich Arbeitslos zu melden. Dann übernimmt das Arbeitsamt ja die Kosten für die Krankenkasse. Nun habe ich noch nebenbei eine geringfügige Beschäftigung auf DM 630,- Basis. Übernimmt das Arbeitsamt dann trotzdem die Kosten oder muß ich von diesem Geld die Krankenkassengebühren bezahlen. Auch würde mich interessieren, ob mir Arbeitslosengeld zusteht, obwohl ich diese geringfügige Beschäftigung habe und den Job in Hamburg selber gekündigt habe. Für Ihre Mühe schon jetzt vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Birte, da muss man verschiedene Dinge trennen: 1. Haben Sie den EU voll ausgenutzt? Wenn nein, versuchen Sie den AG davon zu überzeugen, dass er einer Verlängerung zustimmt-das wäre der beste Weg 2. Der Gang zum Arbeitsamt ist nicht unproblematisch. Grds. ist man nämlich erst einmal 12 Wo. gesperrt, wenn man selber kündigt. Evtl. kommt das AA zu dem Ergebnis, dass bei Ihnen eine Ausnahme vorliegt und die Kündigung ok war. Ich halte das für recht wahrscheinlich, aber sicher sein kann man das nicht. Desweiteren stellt sich das erhebliche Problem, dass nur der Arbeitslosengeld (+beitrasgsfreie KK) bekommt, der dem Arberitsmarkt zur Verfügung steht. Das heißt, dass das AA u.U. eine Bescheinigung von Ihnen verlangt, wer in der Zeit der gesuchten Arbeitszeit auf das Kind aufpasst. Es gab schon einige mit nicht kindergartenreifen Kindern, die kein Arbeitslosengeld erhalten haben. Ausserdem bekommt man nur ein Jahr lang Arbeitslosengeld, danach muss man bedürftig sein. 3. Wenn Sie nebenher noch einen 630er haben, hilft das nicht weiter. Bei diesem zahlt der AG zwar pauschal Krankenkassenbeiträge, Sie haben daraus aber keinen Anspruch auf Leistung. Es kann eher passsiere, dass Ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt/ gestrichen würde, wenn Sie denn welches bekommen. 4. Nach dem gesagten bleiben zwei weitere Wege: die Zwischenzeit arbeiten (dann kann man auch in EU gehen) oder die KK selber zahlen, wenn man sich nicht familienversichern kann. 5. Evtl. bleibt das Sozialamt. Gruss, NB


Mitglied inaktiv

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hallöchen frau bader, auch ich habe ähnliches problem, bin z.Z. auch mit meinem ersten kind im erziehungsurlaub, der am 15. dezember 2001 endet. nun bin ich wieder schwanger und das baby kommt voraussitlich am 15. märz 2002, und mein mutterschutz eben 6 wochen vorher. meine frage ist,1. ob ich kündigen soll, da ich eigentlich nicht wieder vorhabe dort arbeiten zu gehen, sondern eine ausbildung anzufangen.da ich den erziehungsurlaub für mein erstes kind nur für 2 jahre genommen habe, kann ich den dann verlängern?(2.) die 3. frage wäre dann wie das mit dem mutterschaftsgeld ist, bekomme ich soviel wie beim ersten kind, wenn ich nicht kündige? wäre sehr nett wenn sie darauf eine antwort hätten. LG, sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandra, 1. Ich würde nicht kündigen (s. Birte) 2. Nur mit Zustimmung des AG 3. WEnn Sie zwischendrin arbeiten ja, wenn die EUs ineinander übergehen, bekommen Sie nur den Teil der KK Gruß, NB


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