Mitglied inaktiv
Ich habe bis Juni 2000 gearbeitet,(befristeter Arbeitsvertrag)dann war ich zwei Tage arbeitslos gemeldet und ging dann in Mutterschutz über.Im August 2000 wurde dann unser Sohn geboren und seit dem bin ich zu Hause im Erziehungsurlaub.(bekomme auch Erz.-geld)Nun meine Frage:meine letzte Arbeit(bis Juni)war ein 30 Std.Job.Kann ich da jetzt eigentlich wieder Arb.losengeld beantragen?Mir ist klar,daß ich dann dem Arebeitsamt wieder zur Verfügung stehen soll,aber selbst die beiden Großmütter wären zum Babyübernehmen bereit.Wenn Anspruch auf Arb.losengeld, welche Vorraussetzungen müssen noch erfüllt werden dazu,und wann kann es passieren,daß mir Erz.geld gekürzt oder gestrichen werden kann???Liebe Grüße aus Sachsen Caro.
Liebe Caro, grundsätzlich schliessen sich EG und Arbeitslosengeld aus. Es ist eine Rechenfrage, was sinnvoller ist. Mit dem Arbeitslosengeld könnte es bei Ihnen aus mehreren Gründen Probleme geben. Zum einen, weil Sie sich nicht unmittelbar nach Beginn der Arbeitslosigkeit gemeldet haben, desweiteren, weil ja Wartezeiten erfüllt werden müssen. Gruß NB
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