Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld 2

Frage: Arbeitslosengeld 2

Mitglied inaktiv

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Hallo, habe soeben einen Brief vom Arbeitsamt bekommen,das wir angeblich für die Zeit vom 01.10.2005-31.01.2006 zuviel erhalten hätten,675 Euro.Da vom Arbeitsamt das Mutterschaftsgeld nicht miteinberechnet wurde.Unsere Tochter wurde am 29.11.2005 geboren.Nun sollen wir das zurückzahlen ,da es unsere Schuld wäre,weil wir den Mutterschaftsgeldbescheid zu spät abgegeben hätten und somit falsch berechnet wurde.Dies stimmt definitiv nicht,da wir den Bescheid 1 Monat vor der ersten Zahlung abgegeben haben,also genug Zeit um zu berechnen.Ich bin erstmal in Widerspruch gegangen,habe ich da eine Chance?Die falsche Berechnung war doch nicht meine Schuld. Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, trotzdem ist das Geld zu unrecht gezahlt worden. Aber ein Widerspruch schadet nicht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Im Grunde genommen ist es egal wer die Schuld hat . Ihr habt Geld erhalten das Euch nicht zustand und das müßt Ihr zurückzahlen so oder so ! Wenn Dir zb die Bank 1 Millionen fälschlicherweise aufs Konto überweist dartste die auch nicht behalten ! lg ...anonym...


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