Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann und ich haben vor, uns die Elternzeit zu teilen, so daß ich nach 1 1/2 Jahren wieder arbeiten gehen werde. Nun möchte ich gerne wissen, was passiert, wenn ich während der Elternzeit meines Mannes entweder schwanger oder arbeitslos werden sollte. Da es meiner Firma nämlich momentan nicht gut geht, könnte es passieren, daß es das Unternehmen irgendwann nicht mehr gibt, bzw. daß mir gekündigt wird. Kann dann die Elternzeit meines Mannes vorzeitig beendet werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Uli, Vorzeitige Beendigung/Verlängerung Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Die Dauer der Elternzeit sollte daher sorgfältig überdacht werden, bevor die Elternzeit von der Arbeitgeberseite verlangt und verbindlich (zunächst für 2 Jahre) festgelegt wird. Wird eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles erforderlich, kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Ein besonderer Härtefall liegt insbesondere bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz wegen Arbeitslosigkeit vor. Gruß, NB
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