Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos und schwanger, wie gehts weiter?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslos und schwanger, wie gehts weiter?

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Hallo, ich bin seit Mai 2008 arbeitslos gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld 1 für eine Teilzeitstelle. 400 € monatl. Mein Anspruch endet nach einem Jahr als diesen Mai 2009. Ich bin jetzt schwanger, 6. Woche, was nun? Muss ich mich sofort bei meinem Arbeitsvermittler/Agentur für Arbeit melden um ihm dies mitzuteilen? Bekomme ich dann noch bis Mai mein Arbeitslosengeld oder nun sogar darüber hinaus? Bekomme ich 6 Wochen vor der Geburt bzw. 8 Wochen danach Geld von meiner Krankenkasse? Nur falls es dabei bedeutsam ist: mein Mann hat einen festen Vollzeitjob. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB


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