Frage: Arbeitslos und Elterngeld?

Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen : ich bin im 3. Jahr Elternzeit im April kommt kind nr zwei auf die welt. Dann ziehen wir um, ab da möchte ich kein SGB II mehr bekommen. Ich werde meinen job kündigen da wir weit weg ziehen. Wenn kind nr zwei ein jahr ist möchte ich mir neue Arbeit suchen. Jetzt meine eigentliche Frage : Bekomme ich Elterngeld wenn ich dann arbeitslos bin und arbeitslosen geld bekomme? Lg Tina

von Tinasue29 am 23.01.2017, 13:49



Antwort auf: Arbeitslos und Elterngeld?

Hallo, man kann Arbeitslosengeld 1 (ich nehme an das meinen Sie) auch in der Elternzeit beantragen, aber nicht in Vollzeit, da sich beides eigentlich ausschließt. Entweder man steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder man betreut sein Kind. Es ist aber tatsächlich möglich, beides anteilig zu erhalten. Wenn man zum Beispiel halbe Tage dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, kann man 50 % Arbeitslosengeld 1 bekommen und dann eben Elterngeld. Bei Ihnen kommt noch das Problem dazu, warum Sie umziehen und ob es einen sachlichen Grund dafür gibt. Ansonsten können sie auch gesperrt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2017



Antwort auf: Arbeitslos und Elterngeld?

Es wird sich die Frage stellen warum ihr umzieht und Du Deine Arbeit kündigst. Elterngeld gibt es im ersten Jahr. ALG 1 nur wenn man auch arbeiten will und Kinderbetreuung nachweisen kann.

von Sternenschnuppe am 23.01.2017, 13:54



Antwort auf: Arbeitslos und Elterngeld?

Nimm doch elternzeit. Zieh dann um und such dir am neuen Wohnort eine neue Arbeitsstelle und kündige dann. Ist doch weit besser. Und im ersten Jahr bekommst du doch eh elterngeld. Sollte das trotz allen noch finanziell knapp sein würde ich erst wegen erhöhtem Kindergeld und/ oder Wohngeld schauen. Wo du innerhalb der Elternzeit wohnst ist egal und kündigen kannst du auch innerhalb dieser jederzeit. Mit Zustimmung des jetzigen AG dürftest du sogar innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Und ohne Arbeitgeber hättest du auch gar keine elternzeit. Also keine beitragsfrei Krankenversicherung usw.

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 19:18



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