Mitglied inaktiv
Seit Ablauf des Erziehungsurlaubs von unserem Sohn (11.06.02) bin ich Arbeitslos und erhalte Arbeitslosengeld für 360 Tage. Ich bin nun wieder Schwanger geworden, 23. Woche, ET 15.02.03. Mutterschutz ab 03.01.03. Erhalte ich in diesem Fall von der Krankenkasse Mutterschaftgeld in Höhe von 13,-- €? Bin ich nach der Mutterschutzfrist weiterhin selbst versichert oder muß ich mich bei meinem Mann mitversichern? Wenn selbst versichert, habe ich dann wieder 3 Jahre Erziehungsurlaub (selbst vers.) und habe ich anschließend wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld? Die 360 Tage vom Momentanen Anspruch sind ja nicht ausgeschöpft. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Gruß Nina
Liebe Nina, Sie haben Anspruch auf den Anteil der KK, also die 13 €. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
solange du vom amt unterstützung bekommst und du genau dann mit dem erneuten schutz in diese zeit fällst, bekommst du mutterschaftsgeld. würde es vorher auslaufen, dann nicht. wie das genau mit der versicherung ist, weiß ich nich. wenn dann müßte ich mich übers sozialamt versichern lassen, die mir den monatlichen beitrag für meine krankenkasse übernehmen müßten. hab schon eine tochter(fast 4) aber ich weiß leider nicht mehr wies früher war. wenn du die 3jahre nutzen möchtest, kannst du machen und das recht hast du ja auch. danach würde ich auch wieder sofort einen antrag stellen beim arbeitsamt. ob du aber was bekommst, daß weiß ich nich. aber machs!
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