Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich hoffe sehr, sie können mir mit diesem Problem helfen. Ende März kommt mein Sohn zur Welt und Ende Februar läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Eigentlich wollte mein Arbeitgeber den Vertrag auch verlängern weil ich gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten wollte aber ich habe für dieses Jahr keinen Betreuungsplatz für mein Kind bekommen. Ich habe lange mit meinenm Freund hin und her überlegt was wir machen sollen und sind jetzt zu dem Schluss gekommen, dass ich auf jeden Fall ein Jahr zu Hause bei unserem Kind bleibe. Nun meine Frage: Muss ich mich dann auch arbeitslos melden obwohl ich dem Arbeitsmarkt erstmal nicht zur Verfügung stehen kann? Es würde ja auch zusätzlich zu dem ALG das Elterngeld kommen oder? Wenn ich mich nicht arbeitslos melde, mache ich mich dann strafbar? Ist vielleicht eine naive Frage aber ich war noch nie in dieser Situation. Ich danke ihnen im Vorraus für ihre Antwort! Nadine2611
Hallo, ja, das ist uU Betrug. Ausserdem sind die Ämter pfiffig. Sie werden dann möglicherweise zu einer Ganztages-Fortbildung geschickt. Und dann fliegt es auf. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Hallöle.... also Du kannst Dich gar nicht arbeitslos melden bzw auf ALG hoffen, wenn Du dem ARbeitsmarkt wegen fehlender Kindesbetreuung nicht zu verfügung stehen kannst.... Wenn die Dich vermitteln, wohin dann mit dem Kind? LG Peeka
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