Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos Jobaussicht Schwanger bin am verzweifeln

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslos Jobaussicht Schwanger bin am verzweifeln

Angie0709

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Guten Abend Frau Bader, ich bin am verzweifeln, mein erster Sohn Fynn ist im März 2013 geboren, hatte vor der Geburt ein BV, da es eine Risiko Schwangerschaft war. Er ist aber gesund 4 wochen zu früh Zur welt gekommen und wächst und entwickelt sich super! Nun hatte ich mit meinem damaligen Arbeitgeber Schriftlich eine Abmachung das ich 3 Jahre Elternzeit einreiche aber das Angebot habe nach einem Jahr wieder anzufangen. Leider ist mein Arbeitgeber während der Elternzeit insolvent gegangen und ich beziehe Alg1 , nach dem das Elterngeld 1 Jahr bezogen wurde und ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe. Bis Feb 2015 bekomme ich noch Alg1, danach würde ich wohl in Hartz4 rutschen. Habe jetzt die möglichkeit in einem Lebensmitteldiscounter anzufangen und würde auch gerne wieder Geld verdienen aber ich bin erneut Schwanger und habe damit überhaupt nicht gerechnet. Jetzt stehe ich davor den Vertrag zu unterschreien mit einem halben Jahr Probezeit, wie wirkt sich das aus? Wie sieht es Finanziel aus? Trete ich den Job nicht an und Alg1 läuft aus stehe ich ihne Geld da? Meine Frauenärztin hatte damals gesagt das bei der nächsten Schwangerschaft sofort ein BV bekomme, was ich ja eigentlich nicht möchte. Wie sieht es mit Elterngeld aus? Danke im voraus! Und sorry wegen der langen Fragestellung! Liebe grüsse Angie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf jeden Fall unterschreiben. Wie kann Ihre FA wissen, ob Sie in einem neuen Job ein BV bekommen? Haben Sie gesundheitliche Probleme? Dann ist das richtige Mittel die Krankschreibung! Liebe Grüße NB


allmountain

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Vertrag unterschreiben und gut ist. Dann gehst du ins BV und bekommst entsprechendes Gehalt.


peekaboo

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hast gleich ein Beschäftigungsverbot einzureichen, ob dies allerdings für eine weitere Zusammenarbeit förderlich wäre steht unter einem anderen Stern. Ist echt ne blöde Situation. Wo ist der Kindsvater? Auch er ist für Dich und das Baby unterhaltspflichtig. LG Peeka


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