Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeitslos/erneute Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: arbeitslos/erneute Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe mich zwar durch das Forum gewühlt, aber irgendwie ist doch jeder Fall ein Einzelfall mit kleinen Unterschieden, so dass ich Sie leider "belästigen" muss: Ich war 14 Jahre berufstätig, habe 2000 ein Kind bekommen und habe mich nach der Elternzeit arbeitslos gemeldet. Seit 3 Monaten habe ich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, dass dazu führte, dass mein Arbeitslosengeld gekürzt wurde. 1. Bekomme ich im Fall einer Schwangerschaft bis zur Geburt weiterhin Arbeitslosengeld? 2. Wenn ich den Nebenjob kündige, bekomme ich dann das volle/ungekürzte Arbeitslosengeld (ggf. nach Sperrzeit)? 3. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich nach der Geburt normales Erziehungsgeld. Kann ich im Anschluss daran, wenn das Kind in den Kindergarten geht und ich keinen Job finde, Arbeitslosengeld beantragen oder ist dies verwirkt durch den momentanen Anspruch auf AlG? Vielen Dank für Ihre Antworten! Sarah


Mitglied inaktiv

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1. sofern dein Anspruch auf Alogeld bis zum Mutterschutz besteht: ja, ansonsten gehts auf die Alohilfe über. Schwangerschaft ist kein Grund, kein Alogeld zu beziehen. 2. Wenn deine Nebentätigkeit nicht mehr besteht, dann kriegste wieder das volle Entgelt. Ob es bei einer Nebentätigkeit auch eine Sperre gibt, kann ich dir leider nicht sagen. 3. Frag am besten auf dem AA nach. Normalerweise hast du aber noch Anspruch, da die Erziehungszeit miteinberechnet werden kann. Möglich ist, daß du noch einen Anspruch auf Alogeld hast (sofern der nicht voll ausgeschöpft wurde) oder aber auf Alohilfe, sofern die Kinderbetreuung nachweisbar geregelt ist.


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