SchwangereMama
Sehr geehrte Frau Bader, in wenigen Wochen beginnt bei mir die zweite Mutterschutzfrist. Meine Elternzeit läuft jedoch noch mehrere Monate. Ich habe gelesen, dass durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum Mutterschutz der alte Arbeitsvertrag gültig wird. Ist es immer so, auch wenn der alte Vertrag finanziell nachteilig ist durch wenige Arbeitsstunden (vorher 18-Stunden-Job, jetzt 30 Stunden mit höherem Gehalt)? Welches Gehalt wird dann vom Arbeitgeber als Rechnungsgrundlage für Mutterschaftsgeld genommen, wenn man die Elternzeit vorzeitig beendet? Das alte oder doch das neue, welches ich nun seit einem Jahr beziehe?
Hallo, wenn es von Nachteil ist, müssen Sie die EZ nicht beenden. Dann bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne das Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB
mellomania
in deinen fall würde ich die elternzeit nicht vorher beenden da das mutterschaftsgeld dann niedriger wäre. dann musst du aber schauen, dass die elternzeiten nicht parallel laufen und du so zeit verlierst. wenn die erste elternzeit endet, bevor kind zwei 1 jahr wird, kannst du direkt die elternzeit von kind 2 dranhängen. das musst du aber schriftlich mitteilen. du musst dich nach der geburt für die ersten zwei jahre festlegen. wie lange läuft denn die elternzeit noch?
mellomania
würde sie dann die elternzeit kind 1 für den mutterschutz unterbrechen, dass ihr die drei monate nicht verloren gehen? sehe ich das richtig? und dann die elternzeit 1 weiterlaufen lassen und dann mit elternzeit 2 weitermachen?
SchwangereMama
Danke für die Antwort. Die erste Elternzeit läuft dann noch knapp 4 Monate (nach Beginn des Mutterschutzes). Also nur ein paar Wochen länger als insgesamt 14 Wochen Mutterschutz. Somit wäre die Elternzeit, wenn ich die nicht kündige, fast komplett verbraucht. Sehe ich das richtig? Danke für den Tipp wegen Überschneidungen, wobei es sich dann in meinem Fall nur 2 Wochen überschneiden. Sollte das Kind deutlich früher kommen als geplant (ist nicht ausgeschlossen) sieht es aber vielleicht anders aus. Wie ist es dann mit dem Elterngeld? Kann das trotzdem für das zweite Kind beantragt werden? Obwohl noch Elternzeit für Kind 1 läuft? Gibt es hierbei etwas zu beachten?
Mitglied inaktiv
Ich würde in der EZ bleiben. Dann Mutterschaftsgeld über den jetzigen TZ-Vertrag beantragen, damit der andere vorherige Vertrag endet müsstest du ja aktiv die laufende EZ beenden - was in deinem Falle zum Nachteil wäre. Die laufende EZ würde ich - nach Absprache mit der EG- Kasse wenn frühstens auf den letzten Mutterschutzstag beenden - damit mit dem ersten tag nach Mutterschutz die neue EZ starten kann. Die natürlich entsprechend dann auch dem Ag mitteilen. da es bei dir scheinbar nur eine extrem kurze Überschneidung gibt, würde ich das mit der ET-Kasse klären ob das so überhaupt nötig ist. Evtl kannst du EZ für Kind1 und Mutterschutz samt restlicher EZ für Kind2 auch einfach gleichzeitig laufen lassen. Wäre dann ja deutlich leichter. Das Mutterschutzgeld wird nach dem AKTUELL gültigen Vertrag berechnet - beendest du die EZ also auf Grundlage der 18 Std, beendest du nicht auf Grundlage der 30 Std. Das EG nach dem was du eben in den 12 Monaten vorher verdient hast - was ja dann deutlich höheres ein dürfte wie beim ersten Kind.
mellomania
ich hatte danyshope markiert weil sie sich da gut auskennt. wenn du das vorzeitig beendest, tritt der alte vertrag in kraft und das willst du ja nicht, da du sonst schlechter gestellt bist. also wäre es gut, wenn die elternzeit eins mit dem mutterschutz parallel läuft. dann verzichtest lieber auf drei monate elternzeit und hast das volle mutterschaftsgeld ...und mit der geburtsurkunde beantragst du dann einen tag nach ende der elternzeit 1 die elternzeit 2.
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