PapaLupa
Hallo zusammen, ich habe vor den 1. und den 9. Lebensmonat meiner im Mai auf die Welt kommenden Tochter Elternzeit zu nehmen. Wie es momentan aussieht (noch nicht sicher) werde ich meinen derzeitigen Arbeitgeber jedoch im Sommer (also nach dem 1. Lebensmonat) wechseln. Bleibt der Anspruch auf den 9. Lebensmonat Elternzeit beim neuen Arbeitgeber bestehen? Und wenn ja ist er dann auch für mich obligatorisch obwohl der neue Arbeitgeber ihn vielleicht nicht will bzw. ein anderer Monat geschickter wäre? Also könnte er auch nach Absprache mit dem neuen Arbeitgeber verschoben werden? Für Hilfe bin ich sehr dankbar! LG PapaLupa
Hallo, neuer AG, neue Beantragung der eZ. Wenn das aber mit dem 2. Monat nicht klappt, muss der 1. Monat zurückgezahlt werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
bei AG-Wechsel würde ich persönlich dir dazu raten erst die EZ und das EG zu nutzen und dann erst beim neuen AG anzufangen. Den der neue ist an nichts gebunden was du mit dem alten diesbezüglich ausgemacht hast. Und es kommt halt selten gut wenn ein neuer Mitarbeiter gleich dann wieder in EZ geht.... Davon ab, wenn es warum auch immer Schwierigkeiten damit gibt den zweiten Lebensmonat für das EG zu nehmen, musst du das EG was du für den ersten bereist erhalten hast wieder zurückzahlen. Für EZ selbst kannst du so lange nehmen wie du magst - ok bei mehr wie 3 Jahren ist Schluss. Aber um das EG zu bekommen MUSST !!!! du mindestens 2 LEBENSmonate die entsprechenden Voraussetzungen für EG erfüllen.
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