Peace321
Hallo zusammen, ich habe zwei Partnermonate als Vater beantragt und genehmigt bekommen, einmal vom 09.04.2018 bis 08.05.2018 und nochmal vom 09.09.2018 bis 08.10.2018. Den ersten Partnermonat habe ich somit bereits ganz aktuell abgeschlossen. Nun könnte jedoch der Fall eintreten, dass ich zum 01.10.2018 eine neue Arbeitsstelle antreten werde. Der Arbeitgeberwechsel würde also mitten in dem 2. Partnermonat stattfinden. Hierzu die folgenden Fragen: - Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen auf das Quartalsende (30.09.2018). Kann ich denn dann überhaupt Mitte August die Kündigung zum 30.09.2018 einreichen, wenn der Tag noch direkt im Partnermonat liegt? Oder verlängert der Partnermonat mein Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber bis zum 08.10.2018? - Im Elternzeitgesetz habe ich etwas von einer 3-monatigen Kündigungsfrist gelesen. Wäre diese hier dann einzuhalten, trotz meine vertragliche Kündigungsfrist anders lautet? - Oder sollte/müsste ich den beantragten 2. Partnermonat noch vor Antritt zurückziehen, um einen sauberen Wechsel zu ermöglichen? Dann müsste ich jedoch die bezogenen Leistungen vom 1. Partnermonat zurückerstatten, so richtig? Vielen Dank vorab. Viele Grüße Tobi
Hallo, während der Elternzeit gelten die vertraglichen Fristen, man kann auch während der Elternzeit kündigen. Zum Ende der Elternzeit gilt die Sonderkündigungsfrist von drei Monaten. Sie müssen dann beim neuen Arbeitgeber erneut Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB
Dojii
In der Elternzeit kannst du ganz normal zu deinen vertraglichen Kündigungsfristen kündigen. Also Mitte August für Ende September. Die 3-monatige Frist gilt nur, wenn du (genau) zum Ende der Elternzeit kündigen willst, also hier zum 09.10.2018. Du musst der Elterngeldstelle auf jeden Fall Bescheid geben, dass du den 2. Monat nicht in Anspruch nehmen kannst. Solltest du dann keinen festen Ersatzmonat anbieten können, musst du den bereits bezogenen ersten Monat zurückzahlen, da ein Arbeitgeberwechsel kein Härtefall ist.
Peace321
Vielen Dank für die rasche Antwort, Dojii :) Gut, dass auch trotzdem zu meiner vertraglichen Künigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden könnte. Nochmal eine Frage zur Elternzeit/Elterngeld: Ich könnte doch trotzdem noch die Elternzeit vom 09.09. bis 30.09. bei meinem alten Arbeitgeber gehen und ab dem 01.10. beim neuen Arbeitgeber anfangen oder? Man darf doch bis zu 30 Stunden im Durchschnitt arbeiten und das wäre ja praktisch "nur" eine gute Woche innerhalb der Elternzeit in der ich arbeiten würde. Das würde dann halt entsprechend vom Elterngeld abgezogen werden, aber ich denke mal immernoch besser, als der Ausfall eines ganzen Elterngelds oder? Nochmal vielen Dank.
Dojii
Ja, das würde so natürlich auch gehen.
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