Guten Morgen Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Letztes Jahr ist mein Kind zur Welt gekommen und ich habe mir insgesamt zwei Monate Elternzeit genommen. Einmal den 1 (07.05 -06.06.2022) und einmal den 13 (07.05. - 06.06.2023) Lebensmonat. Nun steht demnächst der zweite Lebensmonat der Eltern-Zeit an. Ich habe jedoch ein neues Jobangebot bekommen, welches ich am 07.06.2023 antreten soll. Die Kündigungsfrist bei meinem aktuellen Arbeitgeber beträgt vier Wochen, zum 15. oder zum Ende eines Monats. Meine Frage ist, ob ich jetzt, vor Antritt des zweiten Partnermonats, z.B. zum 31.05.2023, mit der oben genannten Kündigungsfrist kündigen kann? Besteht dann in der letzten Woche 01.06 - 06.06.2023 trotzdem Anspruch auf Elterngeld? Oder muss ich zum Ende des Partnermonats, sprich zum 06.06.2023, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, laut § 19 BEEG, kündigen? Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen SilverStarr
von SilverStarr am 24.02.2023, 08:57