hank
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 21.2.18 geboren. Ich hatte den 7.Lebensmonat(LM) schon Elternzeit mit Elterngeldbezug und wollte nun den 14.LM auch Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. Da ja mindestens zwei Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug in den ersten 14 LM des Kindes als Partner genommen werden müssen/können. Jetzt habe ich folgendes Problem: - 21.2.19 hatte ich einen schweren Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg und bin seitdem krank geschieben (also über Berufsgenossenschaft). - bin jetzt erst einmal bis 31.3.19 krank geschrieben, bedeutet im 14.LM (21.3.-20.4.19) teilweise während der Elterngzeit mit Elterngeldbezug Jetzt meine Fragen: - Ich weis, dass ich die Elternzeit verschieben kann, dann falle ich aber aus den 14 LM zum Bezug des Elterngeldes raus. Gibt es eine Härtefallregelung (da der Unfall ja nicht absehbar war), dass die Rahmenzeit von 14 LM zum Bezug von Elterngeld erweitert werde können oder das nur ein Monat genommen werden kann? - Wenn ich Elterngeld beziehe und gleichzeitig krank bin (bzw. vorher schon war), gibt es da Probleme, bzw. auf was muss ich da achten? - Angenommen ich melde jetzt den zweiten Monat Elternzeit, den ich jetzt nehmen wollte bei meinem Arbeitgeber und bei der Elterngeldstelle ab. Dann müsste ich das Elterngeld für den ersten Bezugszeitraum (7. LM) zurückzahlen, oder? Vielen Dank für Ihre Hilfe Patrick M.
Hallo, 21.Februar ist gut - da habe ich auch Geburtstag :-) Am ersten geb. einen schweren Unfall zu haben ist natürlich weniger gut. Gleichwohl können Sie auch krank in EZ gehen. DasKrankengeld wird auf das EG angerechnet. Liebe Grüße NB
Felica
Nee, gibt da keine Ausnahmeregelung. Aber du kannst trotz Krankengeld in EZ mit EG gehen. Also morgen mal am besten mit der KK abklären. Die Option ist deutlich besser wie wenn ihr jetzt für den ersten Monat das EG zurück zahlen müsst. Gute Besserung.
Felica
Nee, gibt da keine Ausnahmeregelung. Aber du kannst trotz Krankengeld in EZ mit EG gehen. Also morgen mal am besten mit der KK abklären. Die Option ist deutlich besser wie wenn ihr jetzt für den ersten Monat das EG zurück zahlen müsst. Gute Besserung.
Dojii
Elterngeld und Krankengeld parallel zu beziehen ist kein Problem. Das Krankengeld wird zwar auf das Elterngeld angerechnet (und vermindert es im 14. Monat entsprechend), aber immerhin behältst du so deinen Anspruch auf den bereits gezahlten 7. Monat.
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