Frage:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Hallo,
Mein Sohn wurde am 9.11.15 geboren. Mein Mann hatte da seinen 1.Parntermonat genommen und wollte den 2. dann vom 9.10.16 - 8.11.2016 nehmen.
Zwischenzeitlich gab es einen Arbeitgeberwechsel der auch den 2.Monat im Okt. akzeptiert hat.
Zur Zeit befindet sich mein Mann noch in der Probezeit(Kündigungsfrist 2Wochen), nun hat er ein super tolles Jobangebot zum 1.9.16 bekommen und würde auch wechseln. Der neue Arbeitgeber weiß aber noch nichts vom 2.Partnermonat.
Vertrag ist auch noch nicht unterschrieben.
Nun überlegen wir, wie wir das mit dem 2.Monat am besten lösen.
1. Wir könnten den 2. Monat noch vorverlegen auf 09.8.-08.09.16. Falls der alte Arbeitgeber das nicht mitmacht, könnte mein Mann dann zum 08.August kündigen und dann direkt am Anschluss in Elternzeit gehen, sodass er einfach beim neuen Arbeitgeber 9 Tage später anfängt?
Er wäre dann eigentlich arbeitslos, aber ohne Arbeitslosengeld, da er selber gekündigt hätte.
2. Verstehen wir dass richtig, dass wenn man den 2. Monat nicht nimmt, müssten wir das bereits für den 1. Monat erhaltene Elterngeld zurück zahlen?
Liebe Grüße
Melanie
von
Trave2016
am 17.07.2016, 14:04
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Hallo,
wenn er den zweiten Monat nicht nimmt, muss er den ersten zurück bezahlen.
An ihrer Stelle würde ich nicht bei dem dritten Arbeitgeber direkt mit Elternzeit anfangen, sondern lieber dort machen, wo er sowieso nicht bleiben möchte.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2016
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Das folgende war zwar nicht eure Frage, aber überlegt mal: drei Arbeitsstellen hintereinander in so kurzer Zeit und bei der dritten noch dazu mit Elternzeitmonat anfangen - das ist nicht gerade die beste Karriereplanung. Eins nach dem anderen! Nicht damit der neue Chef mit dem super tollen Jobangebot vom Sonderkündigungsrecht in der Probezeit Gebrauch macht. Ich würde auf den Partnermonat verzichten und das irgendwie anders lösen.
Mitglied inaktiv - 17.07.2016, 14:44
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Bloß nicht verzichten, dann müsst ihr den ersten Monat zurückzahlen.
Die Idee mit der vorzeitigen Kündigung ist gut, so hat er noch etwas Abstand zwischen den Jobs.
Würde das aber offen mit dem neuen AG besprechen. Muss er ja eh wenn er etwas später startet.
Vielleicht auch ein Familienvater mit Verständnis ? Wer weiss.
Alternativ kann er auch bis zu 30 Stunden in Elternzeit arbeiten und beginnt die ersten zwei Wochen dann mit Teilzeit.
Oder eben später.
von
Sternenschnuppe
am 17.07.2016, 14:51
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Alternativ schauen ob man in Teilzeit bis zu 30 Std die Woche arbeitet - eben innerhalb Elternzeit wenn der jetzige AG mitmacht. Muss man dann der EG-Stelle mitteilen ud Gehalt wird mitberücksichtig, aber wäre IMO immer noch besser wie den ersten Monat zurückzahlen.
Mitglied inaktiv - 17.07.2016, 15:05
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Ihr denkt da alle gerade sehr kurzfristig. Den einen Monat zurückzuzahlen kostet 1800 Euro. So, das ist doch allemal besser als jetzt den Arbeitsplatz zu riskieren. Davon abgesehen verstehe ich nicht, warum der Mann immer wieder den Job wechselt. Das sieht nachher im CV so aus als hätte man ihn immer schnell rausgeschmissen. Zudem kommt er so nie aus der Probezeit raus. Als Familienvater sollte man schauen, dass man möglichst schnell in einem sicheren Arbeitsverhältnis ist. Wenn man immer wieder meint man müsse einen besseren Job suchen, hat man irgendwann gar keinen mehr, wenn es dumm läuft.
von
Philomena0303
am 17.07.2016, 15:20
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Heutzutage müssen auch AG damit rechnen dass ein Vater seine Partnermonate nimmt.
Ein Gespräch wird rasch zeigen wie der AG dazu steht.
Das gezahlte Elterngeld pauschal aufgeben ?
Warum wenn es doch alles klappen kann
von
Sternenschnuppe
am 17.07.2016, 16:14
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Mein Mann war in der anderen Firma 8 Jahre (direkt nach Ausbildung und Bundeswehr) Die Bewerbung des neuen Arbeitgebers ( beim Bundesamt!) war gleichzeitig mit dem jetzigen AG(seit 1.7.). Auswertung etc hat halt lange gedauert.
Wir wollen auch mit dem neuen AG darüber sprechen und evtl die alternative mit dem Arbeitsbeginn am 9.9. vorschlagen. Wären dann nur 6 Arbeitstage die er fehlt. Das wäre ja besser wie ein ganzen Monat fehlen.
Und es wurde bewusst vorher nicht genannt, weil sie meinen Mann nur nach seiner Leistung/Fähigkeit beurteilen sollten. (Wer weiß ob sie ihn sonst wegen der Elternzeit ausgeschlossen hätten, was ja egentlich nicht sein darf)
von
Trave2016
am 17.07.2016, 18:22
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
@ Uriah
Soweit ich weiß, kann mein Mann ganz normal die Elternzeit ankündigen (7-8Wochen vorher).
Da die Stelle vom Bundesamt ist, denke ich ist eine Kündigung wegen der Elternzeit eher unwahrscheinlich. Das muss alles durch mehrere Personen genehmigt werden. (Ich weiß das von meinem Vater, der da auch arbeitet).
Wir wollen halt nur die bessere Lösung finden. Und das wäre der vorgezogene Partnermonat.
Wir sind halt nur nciht sicher, ob der jetztige AG das mitmacht und wenn er das nciht macht ob mein Mann dann so kündigen kann und den Monat ganz normal Elterngeld bekommt, obwohl er arbeitslos ist.
von
Trave2016
am 17.07.2016, 18:29
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Zum Thema "zum 8.8. kündigen":
Meistens geht das so nicht. Wie ist die Kündigungsfrist? Meistens kann man nur zum Ende des Monats kündigen oder zum 15. eines Monats. Was steht im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag/...?
von
chrissicat
am 18.07.2016, 07:30
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Mein Mann befindet sich in der Probezeit und kann mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Monatsende oder 15. bleiben dabei ausser acht. Er kann zu jedem Zeitpunkt kündigen.
von
Trave2016
am 18.07.2016, 08:13
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel vor dem 2. genommenen Partnermonat in der Elternzeit
Also, ich habe heute unsere Bearbeiterin angerufen.
Mein Mann kann Problemlos den Partnermonat vorverlegen.
Sollte mein Mann arbeitslos sein gibt es zwei Optionen:
1. Bei Zahlung von Arbeitslosengeld, wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet
2. Bei Sperre und Nichtzahlung von Arbeitslosengeld bekommt mein Mann ganz normal das Elterngeld gezahlt, was vorher ausgerechnet wurde.
Beim Arbeitsamt habe ich auch angerufen, da muss mein Mann sich jetzt auch nochmal vorher melden und seine Daten durchgeben und die können dann genau sagen, ob eine Sperre kommt etc. Aber generell kann er zum 08.08. selber kündigen.
Ist halt nur fraglich ob Arbeitslosengeld gezahlt wird (was ich nicht glaube, weil es heißt, wer selber kündigt, bekommt 3 Monate eine sperre).
von
Trave2016
am 18.07.2016, 11:25