DieLotte
Mein Mann möchte gerne 3 Monate Elternzeit nehmen - einen Monat Basis und 2 plus Monate. Allerdings ziehen wir im ersten Monat in ein anderes Bundesland und er hätte dort schon einen Job in Teilzeit sicher. Unsere Überlegung wäre jetzt, dem aktuellen Arbeitgeber zum Ende des ersten Monats zu kündigen . Und zum Beginn des ersten Monats mit Plus Bezug beim neuen Arbeitgeber zu beginnen. Müsste er beim neuen Arbeitgeber dann auch wieder die Elternzeit beantragen oder läuft die Elterngeldzahlung unabhängig davon weiter , da er dann ja eh nur in Teilzeit unter 30h/Woche arbeitet ? ( natürlich unter Anrechnung des Lohnes, falls dieser über dem zulässigen Zuverdienst liegen würde) Vielen Dank vorab
Hallo, wenn er nur TZ arbeitet, muss er, um EG zu beziehen, keine EZ beantragen. Ansonsten muss er es beim neuen AG neu beantragen. Liebe Grüße NB
Dojii
Es reicht aus, dass er die zulässige Arbeitszeit nicht überschreitet, man muss nicht zwangläufig in Elternzeit sein, um Elterngeld beziehen zu können.
DieLotte
Vielen Dank !
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