Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberwechsel mit Beschäftigungsverbot was soll ich tun?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeberwechsel mit Beschäftigungsverbot was soll ich tun?

Wunschkind91

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der 16. Schwangerschaftswoche und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgeprochen. Leider ist es so dass zum 31.03 2019 mein befristetes Arbeitsverhältnis endet. Nun habe ich ein großes Problem, da ich ja ca 3 Monate arbeitslos wäre und das Arbeitslosengeld nicht für das Elterngeld angerechnet wird, das heißt ich würde finanziell sehr sehr schlecht da stehen. Ich habe jetzt einen Jobangebot bekommen zum 01.04.2019 das auf zwei Jahre befristet wäre und das gleiche Gehalt beinhaltet wie ich vorher hatte, finanziell gesehen wäre das die beste Lösung für meine Situation, nur leider fühle ich mich etwas schlecht dabei und werde psychisch sicherlich sehr darunter leiden dort arbeiten zu gehen mit einem großen Schwangerschaftsbauch und die Blicke der anderen ertragen zu müssen. Wie ist das dann mit dem Beschäftigungsverbot, würde das bis zum Ende der Schwangerschaft gelten und ich müsste dort gar nicht arbeiten gehen oder gibt es vielleicht eine ganz andere Lösung so dass auch der neue Arbeitgeber darunter nicht leidet? Ich verstehe auch nicht warum das Arbeitslosengeld 1 nicht für das Elterngeld angerechnet wird, das wäre dann die beste Lösung und ich hätte finanziell auch keine Sorgen und ich müsste keinen neuen Arbeitgeber suchen und diesen auch noch verärgern. :-( Meine Situation ist echt ziemlich bescheiden. Haben Sie vielleicht eine Lösung oder ein paar Tipps für mich? Oder was würden sie an meiner Stelle tun? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Bei einem generellen Bv bekommen Sie gar kein ArbGeld 1 2. Sie müssen bei einem Vorstellungsgespräch weder die Schwangerschaft noch das BV mitteilen (so der EuGH). Dem AG gegegnüber ist das natürlich unglücklich. 3. Warum es ein Problem ist, mit Babybauch zu arbeiten, verstehe ich allerdings nicht Liebe Grüße NB


Andrea6

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Dein Problem ist sogar noch größer als du vielleicht denkst... Mit einem Beschäftigungsverbot vom Arzt (das gilt ja in der Regel für den Rest der Schwangerschaft, da offenbar nicht arbeitsplatzbezogen, sonst käme es vom Arbeitgeber) bekommst du gar kein ALG1, da du nicht vermittelbar bist. Der potentielle neue Arbeitgeber braucht eine Arbeitskraft und niemanden, der von vornherein weiß, daß er überhaupt nicht kommt - was also sollte ihn dazu bewegen, dich einzustellen? Zumal du Arbeit gegenüber offenbar schlecht eingestellt bist ("...werde psychisch sicherlich sehr darunter leiden dort arbeiten zu gehen mit einem großen Schwangerschaftsbauch und die Blicke der anderen ertragen zu müssen...) Daß ALG1 nicht auf das Elterngeld angerechnet wird hat den einfachen Grund, daß das Elterngeld das fehlende (selbst erarbeitete) Einkommen zumindest teilweise kompensieren soll - Transferleistungen zählen eben nicht dazu.


Mitglied inaktiv

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Könntest du denn den neuen Job, abgesehen von der Zeit der Schwangerschaft, überhaupt irgendwann innerhalb der zweijährigen Befristung tatsächlich ausüben? Während der Mutterschutzfrist geht es nicht, danach hast du einen Säugling zu versorgen. Wann dann frühestens?


mellomania

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muss ich das verstehen? wer geld möchte muss arbeiten. so ist das. und wie kommst du drauf dass deine psyche leidet wenn jemand deinen babybauch sieht? das hört sich alles andre als gesund an sorry.


Mitglied inaktiv

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Ich glaube kaum, dass der potentielle neue Arbeitgeber dich einstellt, wenn du mit einem individuellen BV um die Ecke kommst. Vom Arbeitsamt bekommst du auch kein ALG weil nicht arbeitsfähig und vermittelbar... Da kommt das nächste Problem um die Ecke nämlich fehlende Krankenversicherung ALG zählt nicht, weil nicht selbst erarbeitet... Sozialleistung Der beste Weg für dich wäre bis Mutterschutz zu arbeiten


Felica

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Da das BV, auch dann wenn vom Arzt ausgestellt, mit der Arbeit als solche zusammenhängen muss wäre es auch fragwürdig ob dieses BV bei einer neuen Arbeit noch bestand hätte. Fraglich aber ob ein AG dich bei dieser Einstellung einstellt. Das du mit BV keinen Anspruch auf Alg1 hast und damit auch nicht krankenversichert bist haben die andere ja schon erwähnt. Faktisch wäre es intelligenter gewesen das BV nur bis Vertragsende ausstellen zu lassen. Danach brauchst du ja mangels arbeit keinen schutz mehr. Sollte sich wider Erwartung doch ein neuer AG finden, würden die Karten so oder so neu gemischt. Blöde für dich jetzt das der Arzt dir ein BV bis Mutterschutz gegeben hat. Damit hast du jetzt so richtig die Arschkarte. Mein Bauch ist übrigens riesig. Gehe in die 7te ssw und werde teils gefragt ob es Drillinge werden. Trotzdem bin ich am arbeiten, das in einen Job der körperlich anstrengend ist. Na und, ich bin stolz auf meinen bauch, muss mich dessen nicht schämen.


Mitglied inaktiv

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Wunschkind, dein Denkfehler ist, dass du finanziell die größtmöglichen Erwartungen hast (volles Einkommen, danach volles Elterngeld), ohne mit einer entsprechenden Arbeitsstelle vorgesorgt zu haben, und jetzt ohne die Bereitschaft, diese Leistung in einem neuen Job auch zu erbringen. Arbeitslos und gesundheitlich (oder psychisch?) nicht in der Lage zu arbeiten - das ist wohl die Realität. Da wirst du jetzt ggf. vom Vater deines Kindes Unterhaltsansprüche geltend machen müssen. Wenn du verheiratet bist, dann ist dein Unterhalt gesichtert, und sofern dein Mann gesetzlich krankenversichert ist, kannst du bei ihm mitversichert werden.


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