Emmiria
Hallo Frau Bader, mein zweckbefristeter Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2017 aus. Ab dem 01.01.2018 habe ich einen neuen Arbeitgeber mit deutlich weniger Einkommen (50%-Stelle statt 75%). Allerdings bin ich ab dem 29.12.2017 in Mutterschutz. Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, den mir der neue Arbeitgeber ja zahlen muss, oder? Wird mein bisheriges Einkommen herangezogen oder fiktiv das, was ich dort bekommen würde? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße, Emmiria
Hallo, Sie bekommen immer das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Fiktiv das, was du beim neuen Arbeitgeber bekommen würdest.
mellomania
das was dann gilt. also bis vertragsende die zwei drei tage der alte arbeitgeber, danach der neue
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